Generalanwalt hält Abkommen für Übermittlung von Daten an USA für ungültig.
Der österreichische Jurist und Facebook-Kläger Max Schrems (Bild oben) hat einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen. Der EuGH-Generalanwalt erklärte am Mittwoch die Entscheidung der EU-Kommission zum "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA über ein angemessenes Datenschutzniveau für ungültig. Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt. Im Juli gab es noch einen kleine Rückschlag. Damals wurde die Klage vor dem Wiener Landesgericht als unzulässig erklärt . Mittlerweile führt auch Belgien einen massiven Datenschutz-Rechtsstreit mit Facebook:
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Doch zurück zur aktuellen Entscheidung: Schrems hat sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts gezeigt: "Es scheint, als könnte sich die jahrelange Arbeit ausgezahlt haben. Nun müssen wir hoffen, dass die EU-Richter der Ansicht des Generalanwalts im Prinzip folgen werden."
Noch kein Termin für endgültiges Urteil
Die Meinung des Generalanwaltes ist für das Gericht nicht bindend, doch folgen ihr die Richter üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest. Die EU-Richter müssen entscheiden, ob sich der irische High Court auf das "Safe Harbour"-Abkommen verlassen kann, das den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Schrems hatte sich im Juni 2013 mit einer Beschwerde an den irischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Die irische Tochterfirma des US-Internetkonzerns Facebook ist für Europa zuständig und speichert die persönlichen Nutzerdaten auf Servern in den USA. Schrems hatte geltend gemacht, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Als Beleg führte Schrems die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über den US-Geheimdienst NSA an.
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Personenbezogene Daten unzureichend geschützt
Der irische Datenschutzbeauftragte lehnte die Beschwerde des österreichischen Aktivisten in Hinblick auf das "Safe Harbour"-Abkommen ab. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2000 festgestellt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau böten. Gegen die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten erhob Schrems Klage beim irischen High Court. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwaltes hindert die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten festgestellt wird, die nationalen Behörden nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den USA befinden, auszusetzen. Er ist außerdem der Ansicht, dass die Entscheidung der Kommission ungültig ist. Die EU-Kommission sei nicht ermächtigt, die Befugnisse der nationalen Kontrollbehörden zu beschränken.
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Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens
Der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten stelle einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten dar, erklärte der Generalanwalt in seinem Gutachten. Der Umstand, dass die EU-Bürger keine Möglichkeit haben, zu der Überwachung ihrer Daten in den Vereinigten Staaten gehört zu werden, sei ein Eingriff in das von der EU-Grundrechte-Charta geschützte Recht der EU-Bürger auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Der Generalanwalt sah auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, insbesondere weil die von den amerikanischen Geheimdiensten ausgeübte Überwachung "massiv und nicht zielgerichtet" sei.
Angesichts der Verletzung von Grundrechten der EU-Bürger hätte die EU-Kommission nach Auffassung des Generalanwalts die Anwendung der "Safe Harbour"-Entscheidung aussetzen müssen, auch wenn sie derzeit mit den USA Verhandlungen führe, um die festgestellten Verstöße abzustellen. Die EU-Kommission habe gerade deshalb beschlossen, Verhandlungen mit den USA aufzunehmen, weil sie zuvor zu der Erkenntnis gelangt sei, dass das von den Vereinigten Staaten gewährleistete Schutzniveau nicht mehr angemessen sei und die "Safe-Harbour"-Entscheidung aus dem Jahr 2000 nicht mehr der tatsächlichen Lage entspreche.
Fotos: Klage gegen Facebook in Wien (April 2015)
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Unter regem Zuschauerinteresse hat am Donnerstag (9. April) am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der erste Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook begonnen.
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Studenten-David gegen Internet-Goliath - so sehen viele die Datenschutz-Sammelklage des Wiener Juristen Max Schrems gegen Facebook.
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Die Rechtsvertreter von Facebook werfen Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen...
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....und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. "Er lebt dafür, aber nicht davon", konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.
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Bei der Sammelklage gegen Facebook ist es am Donnerstag zunächst nicht um das Thema Datenschutz, gegangen, sondern ob das Wiener Landesgericht für...
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...Zivilrechtssachen überhaupt zuständig und die Klage zulässig ist. Das Urteil wird frühestens in sechs Wochen schriftlich ergehen.
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Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hat das Unternehmen drei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Die selbe Frist steht danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.