Neue Verordnung

EU berät über Roaming-Abschaffung

30.11.2016

Ein weiteres wichtiges Thema stellt die Sicherheit bei Drohnen dar.

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Schwerpunkt des EU-Verkehrs- und Telekomrats Donnerstag und Freitag (1. und 2. Dezember) in Brüssel sind die Roaming-Gebühren und Sicherheitsmaßnahmen für die Luft- und Schifffahrt. Österreich ist durch Ressortchef Jörg Leichtfried (SPÖ) vertreten.

Roaming

Bei der Roaming-Verordnung geht es um die geplante Abschaffung dieser Gebühren bis Juni 2017. Die EU-Kommission hatte zuletzt einen Entwurf zurückgezogen , der eine 90-Tages-Frist für Roaming-Freiheit vorgesehen hatte. Ziel ist ja die generelle Abschaffung. Allerdings sind Kommission und Rat hier über das weitere Vorgehen eher nicht einig.

Außerdem geht es im Rahmen des Roamings um sogenannte Vorleistungsgebühren, die zwischen den Betreibern verrechnet werden. Dafür soll es eine Deckelung geben. Die slowakische Ratspräsidentschaft hat zuletzt einen Vorschlag vorgelegt, der diese Gebühren mit einem Cent pro Megabyte 2017 bis auf ein halbes Eurocent 2021 absenken soll. Für die meisten kleinen EU-Staaten ist dies aber immer noch viel zu hoch. Derzeit gibt es vor allem für kleine Betreiber das Risiko, wegen fehlender Verhandlungsmacht gegenüber großen Unternehmen durch die Finger zu schauen. Sie dürfen ihren Kunden keinerlei Roaming-Aufschläge verrechnen, müssen aber den großen Roaming-Partnern Vorleistungsgebühren bezahlen. Daher werde eine Deckelung ins Auge gefasst, wobei auch die EU-Staaten uneins sind.

Drohnen

Bei der Luftfahrt wiederum wird auch die Sicherheit bei Drohnen behandelt. Dabei gilt es zwischen den sogenannten Spielzeugdrohnen, die in Elektronikgeschäften oder im Internet käuflich sind, und den bewilligungspflichtigen Drohnen zu unterscheiden. Die Grenze liegt in Österreich bei 79 Kilojoule.

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