Handy-Tarife
EU-Handy-Preisobergrenzen sind rechtens
01.10.2009
Mit einem Rückschlag für die Mobilfunkanbieter endete der Streit um die Preisobergrenzen bei Handy-Telefonaten im EU-Ausland.
Laut einem neuen Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind die Preisgrenzen (Roaming Verordnung) für Handy-Telefonate im EU-Ausland rechtsgültig.
Klage der Mobilfunker soll abgewiesen werden
Generalanwalt
Miguel Poiares Maduro empfahl dem EuGH am Donnerstag, eine Klage führender
Mobilfunkanbieter gegen die sogenannte Roaming-Verordnung abzuweisen. Das
Gutachten ist für die Richter nicht bindend, meistens folgen sie aber der
Empfehlung des Generalanwalts. Geklagt hatten Vodafone, Telefónica O2,
T-Mobile und Orange. Die beiden Letzteren sind auch in Österreich vertreten.
Datentarife für das mobile Surfen sind nicht gedeckelt, hier ist Vorsicht
geboten.
Roaming-Kosten sollen noch weiter sinken
Erlassen wurde die
Roaming-Verordnung, welche Höchstpreise für Mobilfunkgespräche im Ausland
festlegt, im Jahr 2007. Gegenwärtig liegen sie bei 43 Cent pro Minute,
zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt dies in Deutschland einen Höchstpreis von 51
Cent. Bis 2011 soll diese Grenze auf 42 Cent brutto sinken, danach läuft die
Roaming-Verordnung aus.
Gewinnspannen lagen bei bis zu 400 (!) Prozent
Der Generalanwalt
gesteht den Klägern zwar zu, dass für die Herstellung fairer
Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt auch eine Regulierung der
Großhandelspreise gereicht hätte - also der Gebühren, die Mobilfunkanbieter
einander gegenseitig für die Weiterleitung eines Anrufs aus einem anderen
Netz in Rechnung stellen. Dass die EU darüber hinausging und auch die
Verbraucherpreise deckelte, sei jedoch "zweckmäßig und angemessen"
angesichts der hohen Gewinne, die die Mobilfunkbetreiber zuvor bei
Auslandsgesprächen eingestrichen hätten. Nach Darstellung der EU-Kommission
beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 Prozent.