Marktmissbrauch

EU: Kartellrechtsverfahren gegen Google

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Im schlimmsten Fall muss der IT-Riese seinen Suchmaschinen-Code preisgeben.

Obwohl dieser Dienstag (30. November) für Google aufgrund des erfolgreichen Starts seiner Software " Google Earth 6 " eigentlich ein Freudentag sein sollte, trübte sich die Stimmung am Firmensitz im kalifornischen Mountain View. Denn der Internet-Riese stößt wegen seines Quasimonopols beim Suchen im Internet auf Widerstand der EU. Die Kommission hat beschlossen, gegen den Konzern ein kartellrechtliches Prüfverfahren wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche einzuleiten. Wie die Kommission am Dienstag mitteilte, lautet der Vorwurf auf Verstoß gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften.

Beschwerde von Mitbewerbern
Grund für das Prüfverfahren sind Beschwerden von drei anderen Anbietern von Suchdiensten (Preivergleichs- und Bewertungs-Portal "Ciao", der französischen Suchmaschine "eJustice.fr" und dem Preisvergleich "Foundem") über die Benachteiligung ihrer Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnisses von Google . Gleichzeitig wird Google verdächtigt, die eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt zu platzieren.

Die Einleitung des Verfahrens bedeute nicht, dass die Kommission eine Zuwiderhandlung nachweisen kann, sondern nur, dass sie der eingehenden Untersuchung des Falles Vorrang einräumt, heißt es. Die Untersuchung wettbewerbswidrigen Verhaltens ist an keinerlei rechtliche Fristen gebunden.

Zwei Arten von Ergebnissen
Bei der Suche nach Informationen bietet die Suchmaschine von Google zwei verschiedene Arten von Ergebnissen an. Dabei handelt es sich zum einen um unbezahlte Suchergebnisse, die teilweise auch als "natürliche", "organische" oder "algorithmische" Suchergebnisse bezeichnet werden, und zum anderen um Werbung von Drittanbietern, die oberhalb oder auf der rechten Seite von Google Suchergebnissen gezeigt werden, sogenannte bezahlte oder gesponserte Suchergebnisse.

Die Kommission wird im weiteren Verlauf des Verfahrens untersuchen, ob Google eine marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche missbraucht haben könnte, indem es möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten in Wettbewerb stehenden Diensten, die sich auf die Bereitstellung von bestimmten Online-Inhalten wie zum Beispiel Preisvergleichen spezialisiert haben, in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt hat, um konkurrierende Dienste auszuschließen.

Die Kommission wird auch Vorwürfen nachgehen, dass Google die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat. Die Qualitätskennzahl gehört zu den Faktoren, die den Preis beeinflussen, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.

Weitere Anschuldigungen
Die Untersuchung der Kommission wird sich zudem auf Vorwürfe konzentrieren, dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten. Derartige Ausschließlichkeitsverpflichtungen soll Google möglicherweise auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben, um konkurrierende Suchdienste auszuschließen.

Darüber hinaus wird die Kommission das Bestehen etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen untersuchen.

Antwort von Google
Google kündigte in Hamburg in einer ersten Reaktion an, mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen, um etwaige Bedenken auszuräumen. Die Kommission bat den Konzern um eine Stellungnahme. Im Februar hatte Google solche Vorwürfe zurückgewiesen. Das Unternehmen hat stets betont, dass sein sogenanntes PageRank-Verfahren zur Gewichtung der Suchergebnisse sich nach der Attraktivität der Inhalte für die Nutzer berücksichtige.

(Noch) keine Beweise
Abschließend betonte die Kommission ausdrücklich, dass Google derzeit noch keine Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden könnten. Der Fall habe aber nun Vorrang. Das Verfahren werde mindestens einige Monate dauern, sagte eine Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die USA, wo ein ähnliches Verfahren gegen Google laufe, seien informiert worden.


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