Keine Milliardenstrafe
EU will Streit mit Google beilegen
05.02.2014Suchmaschine steht unter Verdacht der Wettbewerbsbeschränkung
Im Streit zwischen der EU und Google
um die Anzeige bestimmter Suchergebnissen rückt eine gütliche Einigung näher. Google habe Änderungen bei der Darstellung von spezialisierten Suchmaschinen versprochen und sei damit auf die Bedenken der EU eingegangen, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Google äußerte sich zuversichtlich, dass der Fall bald gelöst wird.
Ohne Gang vor dem EuGH
Das Verfahren, das 2010 begonnen hatte, könnte demnach ohne einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof enden, bei dem Google eine Strafe zu befürchten hätte. Zunächst will die Kommission aber die Konkurrenz befragen, ob sie mit Googles Vorschlägen ebenfalls zufrieden ist. Danach will sie die endgültige Entscheidung treffen - eine Frist dafür nannte sie nicht.
Im Zentrum des Streits steht der Vorwurf, dass Google Suchergebnisse zu seinen Gunsten manipuliert. Dabei sollen Ergebnisse spezialisierter Suchdienste, die das Unternehmen selbst betreibt, weit oben und herausgehoben angezeigt werden. Die Spezialsuchdienste finden etwa Hotels, Restaurants oder Flugreisen.
"Google zeigt seine eigenen spezialisierten Suchdienste vorteilhafter als Konkurrenzangebote an", hielt die EU-Kommission am Mittwoch fest. Das führe dazu, dass "in vielen Fällen" Ergebnisse, die für den Nutzer eigentlich relevanter wären, "schwerer zu finden sind", urteilte die Behörde.
Google kündigte bedeutende Änderungen an
Das soll sich jetzt ändern. Google kündigte in einer Presseerklärung an, das Unternehmen werde "bedeutende Änderungen" vornehmen in der Art, wie es in Europa arbeite. Das Unternehmen sehe "hoffnungsvoll einer Lösung dieser Angelegenheit entgegen".
Den Angaben der Kommission zufolge will Google zwar dabei bleiben, eigene Spezialsuchdienste herausgehoben zu präsentieren. Dies soll aber zum einen den Nutzern ganz klar gemacht werden. Bei einer Suche nach einem Gas-Grill beispielsweise stünde künftig nicht mehr bloß "Shop for gas grills on Google" über den Ergebnissen der Google-Dienste. Vielmehr stünde dort "Google Shopping results". Dadurch und durch ein grafisches Element soll der Nutzer sehen, dass er es nicht mit einem sozusagen neutralen Suchergebnis zu tun hat.
Darüber hinaus bekämen jeweils drei Spezialsuchdienste von der Konkurrenz ebenfalls eine hervorgehobene Position. Wenn also Google den Link zu seiner Spezialsuchseite mit Fotos verschiedener Grill-Modelle versieht, so gäbe es künftig auch Links zu konkurrierenden Spezialsuchseiten, wo ebenfalls schon Grill-Modelle zu sehen sind.
Weitere Vorwürfe
In dem Fall gibt es noch drei weitere Punkte, in denen Google seine Marktmacht missbraucht haben soll. Unter anderem übernehme Google ohne Erlaubnis Inhalte der Konkurrenz in seine eigenen Spezialsuchdienste, machte Brüssel geltend. Dem könnten die Konkurrenten künftig einen Riegel vorschieben. Auch hier und in den anderen Punkten sieht die Kommission die vom US-Konzern vorgeschlagenen Änderungen derzeit als ausreichend an.
Die gütliche Einigung ist noch nicht fix, weil sich jetzt die Konkurrenz wieder melden kann. Sie hielt frühere Änderungsvorschläge von Google für ungenügend. Die Alternative zur gütlichen Einigung wäre eine Konfrontation von Kommission und Konzern, die letztlich vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden müsste.