Vizepräsident Timmermans will sich am Dienstag vor der Presse äußern
Wie angekündigt, fällt am Dienstagvormittag (6. Oktober) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA, gegen die der österreichische Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems mit einer Klage vorgegangen ist. Ende September hatte der EuGH-Generalanwalt festgestellt, dass er das Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig hält.
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Etappensieg
Schrems konnte mit dieser Feststellung einen ersten Erfolg in dieser Causa für sich reklamieren. Kommt der EuGH am Dienstag ebenfalls zu dem Schluss, dass Server in den USA kein "sicherer Hafen" für die Daten von EU-Bürgern sind, hätte dies weitreichende Konsequenzen auf das "Safe Harbour"-Abkommen mit den Vereinigten Staaten aus dem Jahr 2000. Nicht nur Facebook, sondern auch andere US-Firmen wie Google oder Apple wären von dem Rechtsspruch betroffen, da auch sie keine User-Daten aus der EU in den USA speichern dürften.
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