Seitenbetreiber erhielten Ergänzung zu bisherigen Bestimmungen.
Facebook hat seine Regeln für Seiten-Betreiber an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, nach der diese die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen können. Es geht um sogenannte Seiten-Insights - Daten, die Aufschluss darüber geben, wie Nutzer mit einer Seite interagieren.
Ergänzung zu aktuellen Regeln
Facebook legt Seitenbetreibern nun eine Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen vor. Demnach müssen sie unter anderem sicherstellen, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) haben und einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennen.
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Erfolg für deutsche Datenschützer
Auch wird dort festgehalten, dass Facebook Irland und die Seitenbetreiber gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten sind. Das entspricht der Feststellung des EuGH von Juni. Das Gericht gab damit in einem jahrelangen Streit letztendlich deutschen Datenschützern Recht. Sie hatten bemängelt, dass Nutzer von Seitenbetreibern nicht darüber informiert worden seien, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt würden.
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