Aktuell posten wieder tausende User eine (falsche) Widerrufs-Erklärung.
Viele Facebook -Nutzer wissen mittlerweile zwar, dass von Mitgliedern selbst verfasste Widerspruchs-Postings nichts bringen, allen scheint das aber nach wie vor nicht klar zu sein. Aktuell macht wieder einmal ein „Ich widerspreche“-Kettenbrief die Runde, der bereits von zahlreichen heimischen Usern geteilt oder noch einmal selbst veröffentlicht wurde und so die Timeline von Freunden "zumüllt". Und das, obwohl es im Gegensatz zu den Jahren 2013 und Anfang 2015, in denen solche Postings ebenfalls unzählige Male geteilt wurden, aktuell gar keine Änderungen in den Facebook-Richtlinien gibt. Konkret lautet die Statusmeldung wie folgt:
Nur ein Austritt hilft
Doch solche Kommentare und Postings ändern natürlich nichts daran, dass der User bei seinem Facebook-Beitritt auch die Nutzungs- bzw. Allgemeinen Geschäfsbedingungen (AGB) des sozialen Netzwerks akzeptiert hat. In diesen sind auch die Datenverwendungsrichtlinien dezidiert aufgelistet. In den Facebook-AGBs heißt es dazu: „Deine weitere Nutzung der Facebook-Dienste nach der Bekanntgabe von Änderungen an unseren Bedingungen bzw. Richtlinien bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen bzw. Richtlinien.“
Das heißt im Klartext, dass wenn man Facebook weiter nutzt, man auch mit den Regeln einverstanden ist. Wer damit nicht einverstanden ist, muss mittels Löschung des eigenen Profils Facebook verlassen und kann das Netzwerk nicht mehr zu nutzen.
>>>Nachlesen: So schützen Sie sich vor Facebook-Hackern
© Screenshot: Facebook
Um die Warnfunktion zu aktivieren, muss man zunächst die allgemeinen Einstellungen öffnen und...
© Screenshot: Facebook
...dort zum Menü „Sicherheit“ wechseln. Hier gibt es den Unterpunkt „Anmeldungswarnungen bearbeiten“.
© Screenshot: Facebook
In diesem können die Nutzer festlegen, dass man sofort darüber benachrichtigt wird, wenn sich jemand über einen unbekannten Browser oder ein unbekanntes Gerät am Konto des Nutzers anmeldet.
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Wer will, kann neben einer Facebook-Benachrichtigung auch noch einen „E-Mail-Alarm“ aktivieren.
© Screenshot: Facebook
Abschließend muss man die Änderungen nur noch per Passworteingabe bestätigen.