Eiffelturm, Schönbrunn & Co.

Facebook: Aus für Fotos von Sehenswürdigkeiten?

03.07.2015

EU-Urheberrechtsreform könnte Freiheit des Straßenbildes kippen.

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© Screenshot: www.facebook.com/Helptourists
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Am 9. Juli soll im Europaparlament die Entscheidung fallen, ob eine EU-weite Urheberrechtsreform in die Wege geleitet werden soll. Anlass dafür war ein Bericht der EU-Abgeordneten der deutschen Piratenpartei, am Mittwoch hieß es jedoch aus Parlamentskreisen, dass ein Großteil der Abgeordneten gegen eine Änderung sei, die unter anderem auch die Freiheit des Straßenbildes einschränken könnte.

Auch der österreichische Europaabgeordnete Heinz Becker (ÖVP) kündigte am Freitag an, gegen eine Änderung zu stimmen. "Der Vorschlag der Liberalen ist ganz einfach Blödsinn und hat keine Chance auf eine Mehrheit", heißt es in einer Aussendung aus Brüssel. "Facebook-Fotos von Schönbrunn bleiben deshalb weiter möglich. Wer kreativ ist oder etwas erfindet, muss davor geschützt werden, dass andere seine Werke kommerziell ausbeuten. Dieser Vorschlag ist aber völlig überschießend und daher rundweg abzulehnen", betonte Becker.

Änderung der Panoramafreiheit geplant
Der Bericht soll in seiner überarbeiteten Form unter anderem eine europaweite Änderung der sogenannten Panoramafreiheit beinhalten. Diese besagt, dass geschützte Werke (in der Regel Gebäude und Skulpturen) an öffentlich zugänglichen Plätzen fotografiert oder gefilmt werden dürfen und das Material auch für den kommerziellen Gebrauch verwendet werden kann. In Österreich existiert diese Regelung als Freiheit des Straßenbildes und ist etwas lockerer als in anderen EU-Staaten, während in manchen Ländern der Union ein solches Gesetz gänzlich fehlt, etwa in Frankreich und Italien.

"Die Gesetzeslage ist in Österreich sehr liberal, so fallen Aufnahmen vom Gebäudeinneren genauso darunter wie Bilder von Außen", so Urheberrechtsexperte Michel Walter im APA-Gespräch. Auch Aufzeichnungen von privatem Eigentum im öffentlichem Raum sind erlaubt, solange es nicht mehr durch die Schutzfrist geschützt ist, die 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfällt. Falls es zu einer Einschränkung der Freiheit des Straßenbildes kommen sollte, würde dies eventuell auch die Arbeit von Dokumentarfilmern und der Presse erschweren. Wer ein Foto oder Video eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes kommerziell verwenden will, müsste nach dem Vorschlag der EU-Abgeordneten die Architekten oder deren Nachfahren um Erlaubnis fragen. Auch das Hochladen von Inhalten auf Plattformen wie Facebook würde dadurch komplizierter werden, auch wenn die Nutzung durch den einzelnen User und für den Eigengebrauch erlaubt sei, so Walter. Facebook behält sich nämlich vor, die Bilder und Videos weiter zu verwenden, was unter kommerzielle Nutzung fallen würde.

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Für das Schloss Schönbrunn würde eine mögliche Änderung der Gesetzeslage keine Verschärfungen nach sich ziehen. "Schönbrunn ist für Touristen immer frei und das wird auch in Zukunft so bleiben. Es ist uns wichtig, dass die Leute Schnappschüsse machen können", meinte der Geschäftsführer der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft (SKB) Franz Sattlecker im Gespräch mit der APA. "Auch wenn wir wissen, dass Fotos vom Schloss zu Postkarten gemacht werden, haben wir nie dagegen Einspruch erhoben und das werden wir auch in Zukunft nicht tun. Das ist für uns wichtige Promotion." Innerhalb des Schlosses darf auch jetzt schon nicht fotografiert werden, dies hat jedoch laut Sattlecker mehr mit einer Beeinträchtigung der Besuchererfahrung zu tun als mit urheberrechtlichen Einwänden. "Wir haben das einmal für zwei Tage versucht, der Betrieb wurde dadurch jedoch zu langsam, die Leute standen sich beim Fotos-Schießen im Weg."

Zahlreiche Gegner
Der Vorsitzende der Privatstiftung Hundertwasser Joram Harel sieht die Einführung einer EU-weiten Richtlinie nicht im allgemeinen Interesse: "Ich sehe keinen Bedarf für die Änderung des Urheberrechts hinsichtlich einer Einschränkung der Freiheit des Straßenbildes", so Harel in einer Stellungnahme. "Das Urheberrecht kennt in dieser Hinsicht international ähnliche Bestimmungen, warum sollte es in der EU nun anders sein? Diese Änderung wird von Lobbys betrieben, die nur das eigene Interesse verfolgen, nicht das der Allgemeinheit."

Gegen die umstrittene Änderung haben sich bereits auch Journalistenverbände, Netzaktivisten und Wikipedia-Unterstützer ausgesprochen. Das EU-Parlament will am 9. Juli darüber abstimmen, doch der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz (EU-Richtlinie) kommt erst von der Kommission. Dieser wird im Herbst erwartet.

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