Nutzer erwirkte erstmals vor Gericht einstweilige Verfügung gegen Löschung und Sperre.
Facebook sorgt auch abseits des aktuellen Datenskandals für Schlagzeilen. Erstmals ist es in Deutschland gelungen, ein gerichtliches Verbot gegen Löschungen und Sperrungen rechtmäßiger Inhalte durch das Online-Netzwerk zu erwirken. Die Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Steinhöfel hat laut einer Aussendung vom Donnerstag beim Landgericht Berlin eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt und erhalten. Konkret wurde damit erstmals die Löschung eines Facebook-Kommentars gerichtlich verboten. Durch die einstweilige Verfügung wird es dem Netzwerk untersagt, einen Kommentar des Nutzers Gabor B. zu löschen und ihn zu sperren.
Politischer Kommentar
Die Entscheidung stammt demnach vom 23. März (Aktenzeichen 31O21/18). Sie wurde Facebook der Kanzlei zufolge noch nicht zugestellt. Der Facebook-Nutzer hatte demnach Anfang Jänner auf seinem Facebook-Account geschrieben: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt." Dieser Kommentar war kurz danach derjenige mit den meisten "Likes".
Facebook löschte Posting und sperrte Konto
Der Kommentar sei dann von Facebook mit dem Verweis gelöscht worden, der Nutzer habe damit die Richtlinien des Online-Netzwerkes verletzt. Der Nutzer-Account wurde demnach zudem für 30 Tage gesperrt, der Nutzer sei dagegen mit juristischen Schritten vorgegangen.
Netzwerk lenkte teilweise ein
Facebook lenkte auf die Abmahnung von Rechtsanwalt Steinhöfel teilweise ein und hob die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Die Anwälte Facebooks teilten mit, dass eine "erneute sorgfältige Überprüfung zu dem Ergebnis (kam), dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann." In der vom Landgericht Berlin erlassenen einstweiligen Verfügung wird dem Unternehmen nun unter Androhung von Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft verboten, den zitierten Kommentar zu löschen oder den Nutzer wegen dieses Kommentars zu sperren. Einstweilige Verfügungen werden in der Regel nicht begründet.
Facebook kann Gegenklage einreichen
Der Beschluss wurde der Kanzlei am 6. April 2018 zugestellt. Er wird jetzt per Gerichtsvollzieher an die Gegenseite weitergeleitet. Ab Zustellung ist er von Facebook zu beachten. Das Unternehmen kann Rechtsmittel einlegen.