Schrems legt nach
Facebook droht Musterklage in Österreich
26.01.2018Sammelklage von EuGH abgelehnt - Datenschützer darf Netzwerk aber vor heimischem Gericht klagen.
Facebook droht in Österreich eine Musterklage wegen Datenschutzverstößen. Der Datenschützer Maximilian Schrems erstritt am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Recht, das US-Unternehmen vor einem heimischen Gericht zu verklagen. Seine geplante Sammelklage im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern ist aber nicht zulässig - jedenfalls noch nicht.
Der Datenschützer und Jurist Schrems liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält. Schon 2011 erstattete der heute 30-Jährige Anzeige in Irland, am europäischen Sitz des sozialen Netzwerks. Als die irische Datenschutzbehörde nach drei Jahren immer noch nicht über seine Anzeigen entschieden hatte, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
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Weg für eine Musterklage gegen in Wien frei
Schrems beruft sich auf das EU-Recht als Konsument, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen, den sogenannten Verbrauchergerichtsstand. Facebook hielt vor dem EuGH dagegen, Schrems sei kein "Verbraucher", weil er als Aktivist das soziale Netzwerk auch beruflich nutze, Bücher publiziere, Vorträge halte und Ansprüche anderer geltend machen wolle.
Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben weiteren Personen aus Österreich, Deutschland und Indien geführt. Nach Schrems' Worten wollten sich aber insgesamt bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen. Für jeden sollten 500 Euro Schadenersatz erstritten werden. Schrems selbst führt das Verfahren nach eigenen Angaben ehrenamtlich.
Trotz dieser besonderen Umstände entschied der EuGH: Schrems habe durch diese Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen. Nur könne er den Verbrauchergerichtsstand nicht im Namen anderer Facebook-Nutzer geltend machen - egal, ob sie in Österreich oder im Ausland wohnen.
Schrems betonte nach dem Urteil, nun sei der Weg für eine Musterklage gegen Facebook in Wien endlich frei, die Blockadeversuche des Unternehmens seien gescheitert. "Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen", freute er sich. "Das ist ein Riesenproblem für Facebook." Seiner Ansicht nach wolle das Unternehmen die Angelegenheit generell vor keinem Gericht sehen, sagte Schrems, der nun vor dem Landesgericht Wien klagen will.
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EuGH habe mit dem Urteil wichtige Chance vertan
Seitens des US-Unternehmens hieß es, man freue sich darauf, die Angelegenheit beizulegen. "Die heutige Entscheidung unterstützt zwei vorangegangene, wonach die Forderung von Maximilian Schrems nach einer Sammelklage in Österreich für andere Konsumenten nicht ausgeführt" werden könne, begrüßte eine Facebook-Sprecherin das Urteil.
Nach Ansicht von Datenschützer Schrems hat der EuGH mit dem Urteil die Chance vertan, "endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen". Denn die Definition des Verbrauchers sei eine "unglaublich einschränkende": Wenn vom selben Problem auch andere Personen betroffen seien, müssten diese selber klagen, so Schrems. Dies wiederum bedeute aber hohe Verfahrenskosten und eine europäische Sammelklage wäre hier zielführender. Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer sprachen sich für eine Neuregelung aus.
Tatsächlich ist die Einführung von Sammelklagen, mit denen Verbraucher in den USA regelmäßig Schadenersatz erstreiten, auch in Europa seit Jahren in der Debatte. Schon 2013 wurden Pläne erörtert, die aber nicht vorankamen. Seit dem VW-Abgas-Skandal spricht EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova nun wieder davon, weitere Stimmen wurden in Österreich laut.
Als Reaktion auf das EuGH-Urteil kündigte ein Kommissionssprecher nun konkret für April einen "neuen Deal" für Verbraucher an. "Wir haben schon sehr starke Verbraucherrechte in Europa", sagte er. "Der Plan ist jetzt, bei der Durchsetzung der Rechte zu helfen."
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