Nach jahrelangem Streit

Facebook-Fanseiten: EuGH-Urteil ist da

05.06.2018

Für die klagenden Datenschützer kam der Urteilsspruch jedoch zu spät.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
Zur Vollversion des Artikels

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat deutschen Datenschützern einen symbolischen Sieg beschert. Betreiber von Facebook-Fanseiten wären nach der alten EU-Datenschutzrichtlinie gemeinsam mit Facebook  für die Verarbeitung der personenbezogenen Nutzerdaten verantwortlich, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-210/16). Die entsprechende Richtlinie ist allerdings seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO ) am 25. Mai aufgehoben. Der EuGH setzt damit einen Schlusspunkt unter einen jahrelangen Rechtsstreit.

>>>Nachlesen: Jetzt startet der neue EU-Datenschutz

Ausgangspunkt der Klage

Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hatte von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2011 gefordert, ihre im sozialen Netzwerk Facebook betriebene Fanpage zu deaktivieren, da weder die Akademie noch Facebook die Besucher der Seite darauf hingewiesen hätten, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt werden. Die Wirtschaftsakademie hatte argumentiert, sie sei für die Datenverarbeitung durch Facebook nicht verantwortlich. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

>>>Nachlesen: Nächster Mega-Skandal bei Facebook

Neue Regeln für personenbezogene Daten

In der neuen Datenschutzgrundverordnung wird im Kern die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen oder Vereine neu geregelt. Nutzer müssen informiert werden, wenn ihre Daten erhoben werden - und auch zu welchem Zweck. Das betrifft natürlich auch alle weiteren IT-Riesen. So hat mittlerweile ein Weltkonzern seinen Mitarbeitern wegen der DSGVO die Nutzung von WhatsApp am Dienst-Handy untersagt.

>>>Nachlesen: Erste große Firma verbietet WhatsApp

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel