Wegen der unerlaubten Speicherung von Daten droht Facebook eine hohe Strafe.
Das ist eine Premiere der anderen Art: Erstmals ist in Deutschland gegen das soziale Online-Netzwerk Facebook ein Bußgeldverfahren wegen der Datenspeicherung von Dritten eingeleitet worden.
Zahlreiche Beschwerden
In den vergangenen Monaten seien viele Beschwerden
von Bürgern eingegangen, die besorgt seien, dass Facebook über ihre
Adressen verfüge und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen habe,
sagte der Hamburger
Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, der in Deutschland für Facebook
zuständig ist, am Mittwoch. Laut ihm könnte dem Social Network eine Strafe
von bis zu 300.000 Euro ins Haus flattern.
Die Behörde halte das Speichern von Daten Dritter in diesem Zusammenhang für "datenschutzrechtlich unzulässig", so Caspar. Facebook hat nun die Möglichkeit, zu den Vorwürfen bis 11. August Stellung zu nehmen.
Daten von Dritten
Hintergrund ist den Angaben zufolge die
anhaltende Praxis des Netzwerks, im Rahmen von Einladungs- und
Synchronisierungsfunktionen ("Friend Finder"-Funktion) die E-Mail-
und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten. Dabei würden auch Daten
von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert
und zu Vermarktungszwecken genutzt.
Nur Facebook speichert solche Daten
Zwar verfügen laut Caspar
auch andere soziale Netzwerke über derartige Funktionen. Sie führten aber
nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des
jeweiligen sozialen Netzwerks gehörten, dauerhaft gespeichert würden. "Die
Kontaktvorschläge, die Facebook in den Freundschaftseinladungen
unterbreitet, geben durchaus Anlass zu der Vermutung, dass die aus den
Adressbüchern der Nutzer erhobenen Daten auch zur Erstellung von
Beziehungsprofilen von Nichtnutzern dienen", erklärte er. Bei einer
Zahl von mehreren Millionen Mitgliedern allein in Deutschland sei dies "eine
beunruhigende Vorstellung". Und auch in Österreich sind bereits über
zwei Millionen Menschen bei Facebook registriert.