Milliardenklage
Geschäftsmann fordert 50 % von Facebook
27.05.2011
Das Social Network spricht von Betrug und weist die Klage zurück.
Facebook hat die Klage eines New Yorker Geschäftsmannes (Holzbranche), der vor Gericht einen Milliarden-Anteil an dem sozialen Netzwerk einfordert, als "dreisten und abscheulichen Betrug" zurückgewiesen. Das Social Network und dessen Gründer Mark Zuckerberg erklärten am Donnerstag in einer gemeinsamen 23-seitigen Stellungnahme, die Klage beruhe auf einem "gefälschten Vertrag und erfundenen Beweisen". Der Geschäftsmann Paul Ceglia erhebt, wie berichtet, Anspruch auf die Hälfte von Zuckerbergs Anteil an dem milliardenschweren Unternehmen .
Vorwurf
Der Klageschrift von Ceglia zufolge verpflichtete sich Zuckerberg im April 2003 in einem Vertrag, bis zum 1. Jänner 2004 für 2.000 Dollar (1.412 Euro) eine Internetseite mit dem Namen "The Face Book" oder "The Page Book" zu entwickeln. Ceglia sei mit 50 Prozent an dem Projekt beteiligt gewesen, dann habe ihn Zuckerberg aber übergangen. Ceglia hat die Klage bereits im vergangenen Jahr eingereicht. Im April präsentierte er einen E-Mail-Austausch mit Zuckerberg, der seine Ansprüche belegen soll.
Vertrag bestätigt
Facebook bestätigte in der Antwort, dass Zuckerberg 2003 einen schriftlichen Vertrag mit Ceglia abgeschlossen habe. Darin sei es aber um "einige eingeschränkte Dienstleistungen einzig und allein im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionsunfähigen und nun gelöschten Website mit dem Namen StreetFax.com" gegangen. Zu keiner Zeit sei es um Facebook oder ein ähnliches soziales Netzwerk gegangen.
Wie berichtet, klagen auch die Winklevoss-Zwillinge (Mitgründer) weiter gegen Facebook.
Unglaublicher Erfolg
Zuckerberg hat die Internetadresse facebook.com im Jänner 2004 angemeldet, im Monat darauf ging das soziale Netzwerk online. Heute wird der Wert des Unternehmens auf 65 Mrd. Dollar
geschätzt, mehr als 600 Millionen Menschen nutzen die Internetseite
weltweit.