Richter zweifelt Rückgriff des Amts auf den Datenschutz an - Behörde untersucht auch mögliche marktbeherrschende Stellung.
Facebook kann im juristischen Streit mit dem deutschen Bundeskartellamt über die Verwendung von Nutzerdaten einen Etappensieg setzen. Der Vorsitzende Richter des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Jürgen Kühnen, machte jetzt deutlich, dass die Beschränkungen, die das deutsche Bundeskartellamt dem US-Internetriesen bei der Erhebung und Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt hat, aus seiner Sicht nicht zu halten seien.
Sie seien in weiten Teilen rechtswidrig. "Wir üben Kritik an der Entscheidung des Bundeskartellamts", sagte Kühnen.
Sammlung von Nutzerdaten
Das Kartellamt hatte 2019 versucht, die Sammlung von Nutzerdaten durch den US-Konzern zu beschränken. Seiner Ansicht nach beherrscht Facebook den Markt sozialer Netzwerke und verstößt gegen europäische Datenschutzvorschriften. Das Amt habe aber etwa nicht dargelegt, dass besonders sensible Daten ohne Zustimmung der Nutzer durch Facebook verarbeitet würden, sagte der Richter. Das Vorgehen von Facebook könnte auch auf die Produktverbesserung abzielen. Facebook hatte die Vorwürfe des Kartellamts zurückgewiesen und war vor Gericht gezogen.
Das Kartellamt liegt mit Facebook bereits seit längerer Zeit im Clinch. Die Behörde will mit ihrer Entscheidung aus 2019 der umfassenden Sammlung von Daten von Facebook-Nutzern einen Riegel vorschieben. Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und anderen Diensten hinterlässt. Das Kartellamt hatte Facebook auch mit Verweis auf den Datenschutz untersagt, die Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Der US-Riese geht gerichtlich dagegen vor. Der Fall landete bereits beim Bundesgerichtshof - der die Verbotsverfügung des Kartellamts vorläufig bestätigt hatte.
OLG-Richter Kühnen führte nun aus, der Kartellsenat fühle sich nicht an diese Entscheidung des BGH gebunden. Das Kartellamt habe unter anderem eine Behinderung des Wettbewerbs durch Facebook nicht nachweisen können. Auch seien die Bonner keine Datenschutz-Behörde. Zudem richte sich das Verbot des Kartellamts gegen alle Facebook-Gesellschaften - diese seien aber nicht alle angehört worden.
Marktbeherrschende Stellung
Das Kartellamt untersucht auch, ob Facebook eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und ob der US-Riese diese im Zusammenhang mit den Oculus-Virtual-Reality-Produkten missbraucht. Denn diese sollen nur dann genutzt werden können, wenn der Verbraucher auch ein Facebook-Konto hat. "Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen", hatte Kartellamtschef Andreas Mundt gesagt.
Das Kartellamt hatte bereits zahlreiche Verfahren rund um Internet-Riesen angestrengt. Unter anderem hat die Regulierungsbehörde neben Facebook auch Amazon ins Visier genommen. Das Kartellamt will so auch den Wettbewerb in der Digital-Wirtschaft sichern.