Am 9. April findet erste Verhandlung statt, um die Zulässigkeit zu klären.
Die Datenschutz-Sammelklage des Wiener Juristen Max Schrems gegen Facebook wird konkret: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat für den 9. April die erste Verhandlung festgelegt. Bei dieser "vorbereiteten Tagsatzung" muss die Zulässigkeit der Klage geklärt werden, sagte Schrems der APA.
Klärung des Programms
Primär gehe es bei diesem Termin um "das Prozessprogramm". Das Unternehmen sei der Meinung, überhaupt nicht geklagt werden zu können, informierte der Verein "Europe v Facebook" in einer Aussendung. Denn am internationalen Sitz des sozialen Netzwerks in Irland sei keine Sammelklage möglich, weil dies gegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen würde. Auch das österreichische Gericht sei für die eingeklagten Ansprüche nicht zuständig.
Diese und weitere Behauptungen wurden in einem Schriftsatz des Klägers entkräftet. "Wir haben alle Einwände von Facebook genau geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass keiner davon irgendeine Substanz hat. Man versucht scheinbar, mit teils wirklich abenteuerlichen Argumenten den Prozess in der Sache zu verzögern", erklärte die Anwaltskanzlei des Vereins.
25.000 Nutzer mit von der Partie
Bereits am 1. August 2014 wurde die Zivilklage gegen die irische Tochter von Facebook in Wien eingebracht. Mehr als 25.000 Facebook-Nutzer
traten binnen einer Woche der Sammelklage bei. Mit der Klage wird unter anderem die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken verlangt. Schrems fordert als Hauptkläger für die bisherigen Rechtsverletzungen pro Person 500 Euro von Facebook.
Facebook verweigerte bereits am Beginn des Verfahrens unrechtmäßig die Annahme der in Deutsch gehaltenen Klage, so der Verein. Durch die nötige internationale Neuzustellung wurde das Verfahren verzögert. Im November 2014 übermittelten die Rechtsanwälte von Facebook dann die "Klagebeantwortung" und behaupteten im Kern, dass die Klage unzulässig sei. Einer Veröffentlichung der Klagebeantwortung wurde nicht zugestimmt. Das Wiener Gericht beauftragte daraufhin die Erstellung weiterer Schriftsätze und setzte die erste Verhandlung für 9. April 2015 fest.
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