Aus formellen Gründen

Facebook-Klage in Wien unzulässig

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Rückschlag für Max Schrems -  dieser legte Rechtsmittel gegen Entscheidung ein.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat entschieden, dass die Sammelklage gegen Facebook aus formellen Gründen in Wien unzulässig ist. Jus-Student Max Schrems (Bild oben; Diashow unten), der die Klage wegen angeblichen Datenschutzverstößen des Sozialen Netzwerks angestrengt hat, kündigte am Mittwoch umgehend Rechtsmittel gegen das schriftlich ergangene Urteil an.

Nicht mit dieser Entscheidung gerechnet
"Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen", sagte Schrems. Sein Anwalt, Wolfram Proksch meinte in einer Stellungnahme: "Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte."

>>>Nachlesen: Facebook wirft Schrems Geldgier vor

Davit gegen Goliath
 Als "David" hatte der Student gegen den "Goliath" Facebook wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Im April hatte Richterin Margot Slunsky-Jost am Landesgericht für Zivilrechtssachen in der Causa öffentlich verhandelt. Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hatte sie dem Unternehmen drei Wochen Zeit eingeräumt, um dies nachzuholen. Die selbe Frist stand danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.

Fotos vom Prozessauftakt am 9. April 2015

Hier kommt Facebook-Kläger zum Gericht

Unter regem Zuschauerinteresse hat am Donnerstag (9. April) am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der erste Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook begonnen.

Studenten-David gegen Internet-Goliath - so sehen viele die Datenschutz-Sammelklage des Wiener Juristen Max Schrems gegen Facebook.

Die Rechtsvertreter von Facebook werfen Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen...

....und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. "Er lebt dafür, aber nicht davon", konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.

Bei der Sammelklage gegen Facebook ist es am Donnerstag zunächst nicht um das Thema Datenschutz, gegangen, sondern ob das Wiener Landesgericht für...

...Zivilrechtssachen überhaupt zuständig und die Klage zulässig ist. Das Urteil wird frühestens in sechs Wochen schriftlich ergehen.

Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hat das Unternehmen drei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Die selbe Frist steht danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.



Gründe für die Entscheidung

Die Richterin folgte in zwei wesentlichen Punkten der Argumentation von Facebook: "Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich" ist im schriftlichen Urteil zu lesen. Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als "Verbraucher". Damit könne er nicht an seinem Wohnsitz klagen, sondern die irischen Gerichte wären zuständig.

Den Vorwurf geschäftlicher Interessen hatte Schrems bereits in der Verhandlung vehement zurückgewiesen: Für Vorträge, die sich explizit mit dem Thema Facebook beschäftigen, habe er nie persönlich Geld genommen, sondern um Spenden für den Verein "europe vs. facebook" gebeten. Er selbst habe und werde nie einen Cent für die Sammelklage bekommen. "Ich hätte nicht nachgewiesen, dass ich kein Geld bekommen habe - das muss ich ja auch nicht. Soll ich mir bei jedem Interview eine Bestätigung geben lassen, dass ich dafür nichts bekommen habe?"

Schrems dennoch zuversichtlich

Eine Zuständigkeit nach dem Ort der "Schadenszufügung" sei vom Gericht ebenfalls verworfen worden. Dass der "Schadensort" in Wien liegt, sei nicht ordentlich vorgebracht worden. "Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei", kritisierte Schrems. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

Schrems habe zwar nicht damit gerechnet, dass das Landesgericht für Zivilrechtssachen so entscheidet, aber damit, dass der Fall auf jeden Fall vor dem OLG landet, weil sonst sicher Facebook berufen hätte. Er sei optimistisch, dass der Entscheid des Erstgerichts nicht halten werde. "Das ist rechtlich relativ klar."

25.000 Nutzer mit dabei
Dem Begehren Schrems haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen , um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

>>>Nachlesen: Facebook-Sammelklage: 25.000 Unterstützer

VIDEO: Sammelklage gegen Facebook

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Unter regem Zuschauerinteresse hat am Donnerstag (9. April) am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen der erste Verhandlungstag der Sammelklage gegen Facebook begonnen.

Studenten-David gegen Internet-Goliath - so sehen viele die Datenschutz-Sammelklage des Wiener Juristen Max Schrems gegen Facebook.

Die Rechtsvertreter von Facebook werfen Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen...

....und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. "Er lebt dafür, aber nicht davon", konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.

Bei der Sammelklage gegen Facebook ist es am Donnerstag zunächst nicht um das Thema Datenschutz, gegangen, sondern ob das Wiener Landesgericht für...

...Zivilrechtssachen überhaupt zuständig und die Klage zulässig ist. Das Urteil wird frühestens in sechs Wochen schriftlich ergehen.

Da nicht alle der zahlreichen von Facebook eingebrachten Schriftstücke ins Deutsche übersetzt wurden, hat das Unternehmen drei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Die selbe Frist steht danach der Klagsseite zu, um dazu Stellung zu nehmen.

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