Verfahren aufgenommen
Facebook: Neue Kritik an Gesichtserkennung
15.08.2012
Die Datenschutzaufsicht fordert weitere Zugeständnisse von der Plattform.
Die Hamburger Datenschutzaufsicht hat ihr Verfahren gegen Facebook im Streit um die Gesichtserkennung auf Fotos
wieder aufgenommen. Facebook habe zwar angekündigt, vorerst auf die Erstellung weiterer Gesichtsmodelle von neuen Nutzern zu verzichten, aber weitergehende Verpflichtungen abgelehnt, erklärte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar zur Begründung. "Damit ist und bleibt die bestehende Datenbank biometrischer Muster, die ohne
Einwilligung der Betroffenen angelegt wurde, rechtswidrig", betonte er.
Daten müssten geläscht werden
"Die bereits erhobenen Daten der Betroffenen sind zu löschen, oder es ist zumindest sicherzustellen, dass die Betroffenen einer weiteren Speicherung und Verwendung ihrer Gesichtsdaten nachträglich ausdrücklich zustimmen können", forderte Caspar. Eine Datenbank mit dem "Gesichtsabdruck" von Millionen Nutzern habe ein immenses Risiko- und Missbrauchspotenzial.
Verfahren wurde ausgesetzt
Caspar hatte das Verfahren im Juni ausgesetzt, nachdem Facebook mitgeteilt hatte, dass Verhandlungen mit der irischen Datenschutzbehörde zur automatischen Gesichtserkennung kurz vor einer rechtlich tragfähigen Einigung stünden. Die damalige Hoffnung, dass Facebook den datenschutzrechtlichen Forderungen auf dem Verhandlungswege nachkommen würde, habe sich aber nur zum Teil erfüllt, erklärte er jetzt.
Automatische Gesichtserkennung
Facebook hatte im vergangenen Jahr eine Funktion eingeführt, mit der Gesichter von Freunden automatisch in hochgeladenen Bildern erkannt werden. Die Datenschützer argumentieren, dafür sei eine ausdrückliche Zusage der Betroffenen notwendig - statt der von Facebook vorgesehenen Option, die Funktion zu deaktivieren. Diesen Sommer kaufte Facebook zudem das Start-up Face.com, das auf Technologien zur Gesichtserkennung spezialisiert ist.