Eltern müssen einwilligen

Facebook: Neue Regeln für User unter 16

18.04.2018

Schritte zur Umsetzung der ab 25. Mai greifenden EU-Datenschutzverordnung.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/AFP/LOIC VENANCE
Zur Vollversion des Artikels

Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16 Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben. Die Neuerung wird zusammen mit anderen Maßnahmen zur Umsetzung der ab 25. Mai greifenden EU-Datenschutzverordnung (DSGVO ) eingeführt, wie Facebook am Mittwoch ankündigte.

Alter müsse nicht überprüft werden

Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.

Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundverordnung nicht vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Das Online-Netzwerk werde aber wie gefordert "angemessene" Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt.

>>>Nachlesen: EU hat neues Bollwerk gegen Datenkraken

Nachweis kann jederzeit eingefordert werden

Zugleich können auch nach bisheriger Praxis Nutzer aufgefordert werden, ihr Alter nachzuweisen, wenn Facebook Hinweise bekommt, dass sie jünger als 13 Jahre sind. Im Jahresverlauf will das Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.

Mit dem endgültigen Greifen der Datenschutzverordnung am 25. Mai wird Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion zurückbringen, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden können. Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen.

>>>Nachlesen: Facebook schützt User nur in EU besser

Gesichtserkennung

Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt. Die Gesichtserkennung wird in Europa zunächst nur für die Facebook-Plattform verfügbar gemacht, nicht für die ebenfalls zum Konzern gehörenden Fotodienst Instagram und den Messenger WhatsApp. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich ausgeschaltet.

In den vergangenen Wochen hatte Facebook in Umsetzung der Datenschutzverordnung bereits unter anderem die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.

>>>Nachlesen: Facebook hält an gezielter Werbung fest

Facebook will Änderungen weltweit anbieten

Das Online-Netzwerk bekräftigte am Mittwoch auch, dass die von der Grundverordnung vorgeschriebenen Datenschutz-Werkzeuge für Nutzer weltweit verfügbar sein werden. Sie könnten aber etwas später oder in etwas abgewandelter Form eingeführt werden, hieß es. Der Datenschutz bei Facebook steht gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den Skandal um den Abfluss der Informationen von Dutzenden Millionen Nutzern an Cambridge Analytica. Die Änderungen gemäß der EU-Verordnung wurden aber bereits seit Monaten vorbereitet.

>>>Nachlesen: EU besteht auf Zuckerberg-Anhörung

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel