Neu formulierte Datenschutzbedingungen bringen noch weitere Methoden ans Licht.
Nachdem bekannt wurde, dass vom Datenskandal bei Facebook deutlich mehr Nutzer betroffen sind (87 statt 50 Millionen) - in Österreich könnte es bis zu 33.555 Betroffene geben -, ist das Netzwerk weiter um Schadensbegrenzung bemüht. So hat Facebook jetzt seine Datenschutz- und Nutzungsbedingungen neu formuliert und verspricht, sie dabei klarer und transparenter zu machen. Die Informationen über die Datensammlung seien jetzt ausführlicher formuliert, mit den neuen Regeln würden keine zusätzlichen Informationen erhoben, betonte das Online-Netzwerk. Dennoch kommen dabei auch Methoden ans Licht, die bei vielen Nutzern für Unbehagen sorgen dürften.
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Mausbewegungen registriert
Konkret erfährt man aus den Bestimmungen unter anderem, dass Facebook auf Geräten auf Informationen wie Namen von Apps und Dateien zugreift sowie auch Mausbewegungen registriert. Letzteres solle helfen, Menschen von Bots zu unterscheiden, hieß es. Dass diese Rechtfertigung alle User beruhigen wird, ist eher anzuzweifeln.
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Gesichtserkennungs-Funktionen
Neu ist, dass andere Konzern-Dienste wie Instagram jetzt auch nach den Facebook-Datenschutzbedingungen agieren werden. An der Datenverarbeitung werde sich aber nichts ändern, betont das Unternehmen. Die Datenschutz-Bedingungen schaffen auch die Grundlage für die geplante Einführung von Gesichtserkennungs-Funktionen in Europa , wo sie bisher nach Widerstand von Datenschützern nicht verfügbar waren.
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EU-DSGVO
Die neuen ausführlicheren Formulierungen und Nutzerrechte gehen in Europa zu großen Teilen auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die zum 25. Mai Pflicht wird. Damit waren sie schon lange in Arbeit und sind keine Reaktion auf den aktuellen Datenschutz-Skandal um die Firma Cambridge Analytica. Die Datenschutz-Instrumente wie die Möglichkeit, Daten in einem maschinenlesbaren Format herunterzuladen und zu einem anderen Dienst zu bringen, sollen weltweit verfügbar sein, betonte Facebook. Ausführlich als Nutzerrecht deklariert werden sie aber nur in der EU-Version der Facebook-Dokumente.
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