Datenschutzbeauftragte des Online-Netzwerks gestand die Speicherung in Wien ein.
Kaum Ergiebiges hat beim vom Datenschutzaktivisten Max Schrems angestrengten Prozess gegen Facebook die Befragung einer Vertreterin des Social-Media-Unternehmens zutage gefördert. Die für die für die Datenschutzpolitik in Europa zuständige Cecilia Alvarez wies ebenfalls allgemein auf die zahlreichen Tools hin, mit denen Nutzer Auskunft über die von ihnen gesammelten Daten erhalten kann. Eine Überraschung kam dann aber doch noch ans Licht (siehe unten).
Bereits zuvor hatten die Rechtsvertreter von Facebook Fragen nach den gespeicherten Informationen jedes einzelnen Nutzers nur sehr allgemein beantwortet. Auch gebe es die Möglichkeit, Daten über diverse Abfrage-Tools löschen zu lassen. Die Klägerseite rund um Schrems befriedigte das keineswegs, sie wirft dem Unternehmen nach wie vor Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor.
>>>Nachlesen: Facebook liefert Skandal in Wien
Keine technischen Details
Konkret will der Kläger wissen, wozu Facebook die Daten überhaupt braucht und wie diese konkret verwendet werden. Abermals verwies Alvarez auf die bereitgestellten Tools, über technische Details konnte sie keine Auskunft geben. Schuldig blieb die Facebook-Verantwortliche dem Gericht auch die Antwort auf die Frage, wie das Sammeln im Detail ablaufe. Sie versicherte aber, dass alle Daten bereitgestellt würden, die das Datenschutzrecht verlangt.
>>>Nachlesen: Facebook-Zeugin bei Prozess in Wien
Alte Passwörter bleiben gespeichert
Überrascht zeigte sich Schrems via Twitter auf die Auskunft der Zeugin, dass alte Passwörter von Facebook gespeichert blieben. Weshalb das Online-Netzwerk diese doch ziemlich dreiste Speicherung betreibt, blieb unbeantwortet. Zudem wusste Alvarez nicht, warum Facebook zwei E-Mail-Adressen von Schrems gespeichert hatte, die er laut eigener Aussage nie eingegeben habe. Er warf dem Unternehmen außerdem vor, den Inhalt von Bildern analysieren und speichern zu lassen, was die Zeugin ebenfalls nicht bestätigen konnte.
Mit Urteil ist nicht zu rechnen
Ein Urteil ist im Zivilprozess gegen Facebook am Donnerstag nicht zu erwarten. Die Befragung der Zeugin soll nach einer Pause am Nachmittag fortgesetzt werden und könnte dann noch einige Stunden dauern.
>>>Nachlesen: Facebooks Tinder-Gegner startet in Europa später