Vor Börsengang

Facebook: Streit um Gründung beigelegt

23.06.2011


Winklevoss-Zwillinge geben Ideenklau-Prozesse gegen Zuckerberg auf.

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Der jahrelange Rechtsstreit um die Erfindung des sozialen Netzwerks Facebook ist beigelegt: Die ehemaligen Studienkollegen des Firmengründers Mark Zuckerberg verzichten auf den Gang vor das Oberste Gericht der USA, wie die Anwälte der Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss am Mittwoch bestätigten. Eine Einigung mit Zuckerberg, nach der die Zwillinge 65 Mio. Dollar in bar und Aktien bekommen würden, dürfte damit rechtsgültig sein.

Die Winklevoss-Zwillinge werfen Zuckerberg vor, während der gemeinsamen Studienzeit an der US-Eliteuni Harvard im Jahr 2003 ihre Idee zum sozialen Onlinenetzwerk ConnectU ("Vernetze Dich") gestohlen zu haben. Die Brüder und ihr Freund Divy Narendra hatten den jungen Zuckerberg mit der Weiterentwicklung ihres Programms beauftragt. Zuckerberg habe sich aber nicht an den Vertrag gehalten, sondern im Februar 2004 mit Facebook sein eigenes Netzwerk gestartet. Facebook weist diese Darstellung zurück. Hollywood verfilmte die Geschichte der umstrittenen Facebook-Gründung in "The Social Network", der Film wurde im Februar mit drei Oscars ausgezeichnet.

Streit über Wert der Anteile
Zuckerberg hatte sich 2009 mit den eineiigen Zwillingen und Ruderchampions geeinigt. Demnach sollten sie 20 Mio. Dollar (13,89 Mio. Euro) in bar und Facebook-Anteile im Wert von damals 45 Mio. Dollar bekommen. Später brach aber ein Streit über den tatsächlichen Wert der Facebook-Anteile aus, weswegen die Zwillinge die Einigung annullieren lassen wollten. Die Winklevoss-Brüder argumentierten, der Wert pro Aktie sei in der Einigung mit 36 Dollar angesetzt worden, während Facebook intern einen Aktienwert von neun Dollar kalkulierte. Die Zwillinge hatten deshalb mehr Geld oder mehr Anteile an Facebook gefordert.

Ein Sprecher der Anwälte der Winklevoss-Brüder gab am Mittwoch keine Begründung an, warum die Zwillinge auf den Gang vor den Supreme Court verzichten. Die Brüder würden dazu keine Erklärung abgeben, sagte er. Den Gang vor das Oberste Gericht hatten die Anwälte Mitte Mai eigentlich angekündigt, nachdem ein US-Berufungsgericht im April eine Klage der Zwillinge und dann eine erneute Beratung durch ein größeres Richtergremium abgelehnt hatte. Die Richter hatten im April argumentiert, es gebe einen Moment, in dem ein Rechtsstreit beendet werden müsse, und dieser sei jetzt gekommen.

Sollte es zu dem nach Medienberichten im ersten Quartal 2012 angepeilten Börsengang von Facebook kommen, würden auch die Winklevoss-Brüder erheblich profitieren: Schätzungen zufolge könnte das Unternehmen bei einem Börsengang mit mehr als einhundert Mrd. Dollar bewertet werden - obwohl die Gewinne des Unternehmens in den ersten neun Monaten 2010 nur im dreistelligen Millionenbereich lagen. Das Netzwerk zählt weltweit knapp 700 Millionen Mitglieder.
 

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