Einträge in Online-Netzwerken liefern Scheidungsanwälten immer öfter Beweise.
Der Boom Social Networks im Internet ist auch für eine Arbeitergruppe besonders lohnend, auf welche man zunächst nicht unbedingt denkt - jene der Scheidungsanwälte.
Denn das, was die Menschen so in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, MySpace & Co verbreiten, ist immer häufiger Gegenstand von Prozessen. Beispiele gibt es zuhauf: Da stellt ein Mann die Urlaubsschnappschüsse mit seiner Geliebten auf seiner Profilseite in Facebook ein. Nur hat er leider vergessen, dass auch seine Ehefrau zu seinen Netzwerk-Verbindungen zählt.
Fast jeder Anwalt nutzt die Einträge
In den USA haben laut
einer Umfrage unter Scheidungsanwälten 81 Prozent in den vergangenen fünf
Jahren schon einmal Beweismaterial aus sozialen Online-Netzwerken vor
Gericht benutzt oder mussten dagegen angehen. Facebook ist demnach besonders
beliebt: 62 Prozent der Befragten gaben an, Beweise aus dem Online-Netzwerk
benutzt zu haben, wie Linda Lea Viken vom amerikanischen Verband der
Scheidungsanwälte sagt. 15 Prozent griffen demnach auf MySpace zurück und
fünf Prozent auf den Kurznachrichtendienst Twitter.
Anwälte staunen häufig nicht schlecht über die Patzer, die sich Beteiligte an einem Rechtsstreit erlauben. Die Kluft zwischen wahrem und virtuellem Dasein ist manchmal sehr groß. "Diese Art Beweismaterial spielte anfangs in keinem und jetzt in einem hohen Prozentteil meiner Fälle eine Rolle", sagt Viken. In den Internetseiten von Personen an belastendes Material zu kommen, sei sehr leicht, meinte die Anwältin. "Man fragt sich: 'Machst Du Witze?'"
Online-Profile entsprechen nicht der Realität
So erstellte
in einem Fall ein Mann ein Profil auf der Online-Partnerbörse "Match.com",
wo er angab, alleinstehend zu sein und keine Kinder zu haben. Dabei war er
gerade dabei, vor Gericht das Sorgerecht für seine "nicht
existenten" Kinder zu erstreiten. In einem anderen Fall beklagte ein
Mann, dass seine Exfrau ständig die Termine ihrer gemeinsamen Kinder
verpasse. Vor Gericht präsentiertes Material von der Website des
Online-Spiels "World of Warcraft" zeigte dann, dass die Frau sich
genau zu dem Zeitpunkt zusammen mit ihrem Freund mit Online-Spielen
vergnügte, als sie mit ihren Kindern hätte unterwegs sein sollen.
Doch nicht nur in Sorgerechtsstreiten wird auf soziale Online-Netzwerke zurückgegriffen. So bestritt eine Frau vor Gericht, dass sie Marihuana rauche. Doch dann tauchten Fotos von ihr auf Facebook auf, in denen sie bei einer Party mit einem Joint zu sehen war.
Die Online-Netzwerke sind oft auch Plattform für Hass- und Schmierkampagnen gegen den Ehepartner, mit dem man sich gerade einen Rosenkrieg liefert. Manchmal führen Lästerattacken im Internet sogar zu neuen Gerichtsverfahren.
Hervorragende Beweis-Plattform
Die Informationen, die sich im
Internet finden ließen, fände man auf normalem Wege nie, sagt die Anwältin
Leslie Matthews aus dem US-Bundesstaat Colorado. "Die Leute plaudern in
Facebook alles Mögliche aus. Sie begreifen nicht, dass das, was sie in ihren
Scheidungsprozessen aussagen, sich von dem, was sie auf Facebook sagen,
komplett unterscheidet. Es kommt ihnen nicht einmal in den Sinn, dass sie
erwischt werden könnten."
Um zu verhindern, dass das, was jemand im Internet preisgibt, später vor Gericht gegen ihn verwendet wird, empfehlen Anwälte große Vorsicht beim Umgang mit sozialen Online-Netzwerken. So sei es sehr wichtig, von den Sicherheitseinstellungen auf Facebook und anderen Websites Gebrauch zu machen, und dadurch zu bestimmen, wer das eigene Profil sehen kann.