Facebook scheiterte im Plagiatsstreit gegen StudiVZ!
Das US-Onlinenetzwerk Facebook ist im Plagiatsstreit mit seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ mit einer Unterlassungsklage gescheitert. Laut der Zivilkammer des Kölner Landgerichts habe Facebook keinen Anspruch auf die Forderung, dass StudiVZ seine Internetseiten umgestalten müsse. Im Gegensatz zu Facebook gelangten die Richter zu der Auffassung, StudiVZ habe die Seite seines US-Konkurrenten nicht in unlauterer Weise nachgeahmt. Auch habe Facebook nicht nachweisen können, dass sich StudiVZ Quellcodes von Seiten seines US-Konkurrenten illegal beschafft habe.
Änlichkeiten bestehen
Trotz nicht zu übersehender
Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten liege keine
unlautere Nachahmung durch StudiVZ vor, befand das Gericht. Facebook habe
bei der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005
hierzulande nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad gehabt, um dem
deutschen Konkurrenten nun eine Täuschung im rechtlichen Sinne vorwerfen zu
können. Bis September 2006 habe sich das US-Online-Netzwerk nämlich nur an
nordamerikanische Studenten und Schüler gerichtet, und zwar ausschließlich
in englischer Sprache. Erst seit März 2008 existiere ein deutschsprachige
Version.
Beweislage basierte auf Vermutungen
Zum angeblichen Diebstahl von
Quellcodes durch StudiVZ habe Facebook lediglich Vermutungen angestellt,
urteilte das Gericht. Diese seien nicht ausreichend, um dem deutschen
Online-Netzwerk "unredliche Erkenntniserlangung" vorzuwerfen. Letztlich sei
auch vorstellbar, dass die StudiVZ-Gründer die Facebook-Webseiten mit Hilfe
von im Netz für jedermann sichtbaren Informationen nachprogrammiert hätten.
Darin liege jedoch kein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Facebook, da StudiVZ nie selbst Vertragspartner des US-Unternehmens
gewesen sei. Gegen das Urteil kann Facebook Berufung beim Kölner
Oberlandesgericht einlegen.