Wenn User stirbt

Facebook will Account nicht vererben

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Soziales Netzwerk geht gegen richterliches Urteil in Berufung.

Facebook hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, laut dem das Online-Netzwerk den Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen muss ( wir berichteten ). Das teilte das zuständige Landgericht in Berlin am Montag mit. Die Richter hatten im Dezember 2015 entschieden, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei.

Entscheidung über Berufung

Somit wollen sie den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Ob die Berufung zugelassen wird, ist laut Gericht noch unklar. Experten zufolge ist es das erste Urteil in Deutschland, das die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos feststellt.

Ursprung
Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto etwaige Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu bekommen. Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, so das Gericht. Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere - sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod.
 

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