Datenschutzaktivist hofft auf baldiges Urteil über Musterklage zu Datenschutz
Der Prozess gegen Facebook am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wird am Donnerstag (13. Februar) fortgesetzt. Datenschutzaktivist Maximilian Schrems (Bild) sieht darin eine einmalige Gelegenheit, dass eine Vertreterin von Facebook unter Wahrheitspflicht Stellung beziehen müsse. Aufklärung erhofft er sich vor allem darüber, wer genau bei Facebook für die Verwendung der Daten verantwortlich ist.
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Musterprozess
"Bei jedem Nazi-Posting sagt Facebook, dass der Nutzer dafür verantwortlich ist, beim Datenschutz dagegen ist es umgekehrt", so Schrems, bisher gebe es aber keine Klarstellung über diese grundsätzliche Frage. Außerdem werfen Schrems und die Datenschutzorganisation noyb (None of Your Business) dem Unternehmen vor, die Einwilligungserklärung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu umgehen, indem die Einwilligungskriterien in die Nutzungsbedingungen hineingeschrieben werden. Als dritten Punkt verlangt der Datenschutzaktivist in dem Musterprozess genaue Auskunft über alle Daten, die Facebook über ihn gespeichert hat.
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Wohl kein Urteil am Donnerstag
Schrems und seine Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig hoffen, dass das erstinstanzliche Verfahren am Donnerstag geschlossen wird. "Das wäre an der Zeit nach fünf Jahren". Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine "Sammelklage" einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze. Ein Urteil wird am Donnerstag nicht erwartet.