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US-Fahnder nutzen Social Network-Infos

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So gefinkelt durchkämmen Fahnder Social Network-Profile von Verdächtigen.

Moderne Social Networks wie Facebook, MySpace oder Twitter erleben derzeit einen wahren Boom. Fast sekündlich kommen neue Mitglieder hinzu. Die Ländergrenzen sind schon längst überschritten und das "Phänomen" Social Network hat sich weltweit etabliert. Junge Menschen lieben es mit Freunden (die häufig auch weiter entfernt sind) ständig in Kontakt zu bleiben und geben (zu) oft Informationen über ihr intimstes Privatleben preis. Solche Informationen können natürlich auch für andere Organisationen sehr interessant sein. Vor allem US-Behörden (Finanzamt, FBI, CIA) nutzen die Auskunftsbereitschaft von Social Network-Betreibern immer mehr. Ein aktueller Bericht einer amerikanischen Bürgerrechtsorganisation (EEF) zeigt nun erstmals genau auf, wie und wo sich die Fahnder ihre Informationen besorgen.


Die EEF sieht diese Informationen natürlich sehr kritisch. Um einen Überblick darüber zu geben, wie die Fahnder beim Durchkämmen sozialer Netzwerke vorgehen, veröffentlichte die Organisation nun einen internen "Trainingskurs" des Justizministeriums, in dem beschrieben wird, wie sich die Fahnder beim Aufstöbern von Informationen aus Social Networks verhalten sollen. Des Weiteren wird durch den Bericht klar, welche Netzwerke mit den Fahndern ohne großes Nachfragen kooperieren, und bei welchen sich die Fahnder etwas mehr anstrengen müssen.

Bestimmungen von MySpyce, Facebook und Twitter
Hätten die zahlreichen ehemaligen MySpace-User vor ihrem Wechsel zu Facebook Einsicht in die Dokumente gehabt, hätten sie ihren Schritt vielleicht noch einmal überdacht. Denn während Facebook bei Fahndungsanfragen nahezu alle Informationen (IP-Adresse, bei welchen Gruppen der User ist, mit wem er befreundet ist, mit wem seine Freunde befreundet sind) ohne großes Nachfragen an die Behörden weitergibt, reagiert MySpace in solchen Fällen etwas anders. So müssen Fahnder, die an private User-Infos herankommen wollen, eine behördliche Bestätigung vorlegen. Ist dieses Kriterium erfüllt, werden aber auch die Daten bei MySpace ausgehändigt. Interessant ist dabei, dass die Daten von Usern die ihr Profil gelöscht haben, für ein ganzes Jahr zwischengespeichert bleiben. Und solange haben auch die Behörden Zugriff auf die als gelöscht bezeichneten Informationen. Twitter hat gegenüber Fahndern noch etwas strengere Regeln. Ohne eines Richterspruchs werden beim beliebten Micro-Blogging-Dienst keine Daten von Usern gespeichert. Erst nach einer Anordnung könnte ein Täterprofil erstellt werden. Außerdem verraten die Twitter-Betreiber den Fahndern nur jene IP-Adresse, die der User beim letzten Login verwendet hat. Wenn er beispielsweise auf der Uni das letzte Mal gezwitschert hat, bekommen die Behörden nur die Rechneradresse vom Universitätsgerät.

Undercover-Fahnder
Aufgrund dieser und weiterer Barrieren empfiehlt das Justizministerium den Fahndern ein Undercover-Profil zu benutzen. Dabei sollen die Fahnder ein neues Profil mit falschen Daten anlegen und sich so die Freundschaft von Verdächtigen erschleichen. Denn so werden alle Hürden umgangen, und der Fahnder kann die kommunikativen Aktivitäten seines "Opfers" direkt verfolgen. Wenn dieses Vorgehen jedoch nicht mit den AGBs des jeweiligen Social Networks im Einklang steht, könnten die gewonnen Informationen vor Gericht vom Verteidiger des Angeklagten als nichtig bezeichnet werden und würden somit ihre Beweislast verlieren.

Als User schützt man sich vor solchen Spionage-Angriffen am besten, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt und private/intime Informationen nur dort verbreitet, wo sie auch hingehören.

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