So gefinkelt durchkämmen Fahnder Social Network-Profile von Verdächtigen.
Moderne Social Networks wie Facebook, MySpace oder Twitter erleben derzeit einen wahren Boom. Fast sekündlich kommen neue Mitglieder hinzu. Die Ländergrenzen sind schon längst überschritten und das "Phänomen" Social Network hat sich weltweit etabliert. Junge Menschen lieben es mit Freunden (die häufig auch weiter entfernt sind) ständig in Kontakt zu bleiben und geben (zu) oft Informationen über ihr intimstes Privatleben preis. Solche Informationen können natürlich auch für andere Organisationen sehr interessant sein. Vor allem US-Behörden (Finanzamt, FBI, CIA) nutzen die Auskunftsbereitschaft von Social Network-Betreibern immer mehr. Ein aktueller Bericht einer amerikanischen Bürgerrechtsorganisation (EEF) zeigt nun erstmals genau auf, wie und wo sich die Fahnder ihre Informationen besorgen.
Die EEF sieht diese Informationen natürlich sehr kritisch. Um einen
Überblick darüber zu geben, wie die Fahnder beim Durchkämmen sozialer
Netzwerke vorgehen, veröffentlichte die Organisation nun einen internen "Trainingskurs"
des Justizministeriums, in dem beschrieben wird, wie sich die Fahnder beim
Aufstöbern von Informationen aus Social Networks verhalten sollen. Des
Weiteren wird durch den Bericht klar, welche Netzwerke mit den Fahndern ohne
großes Nachfragen kooperieren, und bei welchen sich die Fahnder etwas mehr
anstrengen müssen.
Bestimmungen von MySpyce, Facebook und Twitter
Hätten die
zahlreichen ehemaligen MySpace-User
vor ihrem Wechsel zu Facebook
Einsicht in die Dokumente gehabt, hätten sie ihren Schritt vielleicht noch
einmal überdacht. Denn während Facebook bei Fahndungsanfragen nahezu alle
Informationen (IP-Adresse, bei welchen Gruppen der User ist, mit wem er
befreundet ist, mit wem seine Freunde befreundet sind) ohne großes
Nachfragen an die Behörden weitergibt, reagiert MySpace in solchen Fällen
etwas anders. So müssen Fahnder, die an private User-Infos herankommen
wollen, eine behördliche Bestätigung vorlegen. Ist dieses Kriterium erfüllt,
werden aber auch die Daten bei MySpace ausgehändigt. Interessant ist dabei,
dass die Daten von Usern die ihr Profil gelöscht haben, für ein ganzes Jahr
zwischengespeichert bleiben. Und solange haben auch die Behörden Zugriff auf
die als gelöscht bezeichneten Informationen. Twitter hat gegenüber Fahndern
noch etwas strengere Regeln. Ohne eines Richterspruchs werden beim beliebten Micro-Blogging-Dienst
keine Daten von Usern gespeichert. Erst nach einer Anordnung könnte ein
Täterprofil erstellt werden. Außerdem verraten die Twitter-Betreiber den
Fahndern nur jene IP-Adresse, die der User beim letzten Login verwendet hat.
Wenn er beispielsweise auf der Uni das letzte Mal gezwitschert hat, bekommen
die Behörden nur die Rechneradresse vom Universitätsgerät.
Undercover-Fahnder
Aufgrund dieser und weiterer Barrieren
empfiehlt das Justizministerium den Fahndern ein Undercover-Profil zu
benutzen. Dabei sollen die Fahnder ein neues Profil mit falschen Daten
anlegen und sich so die Freundschaft von Verdächtigen erschleichen. Denn so
werden alle Hürden umgangen, und der Fahnder kann die kommunikativen
Aktivitäten seines "Opfers" direkt verfolgen. Wenn dieses
Vorgehen jedoch nicht mit den AGBs des jeweiligen Social Networks im
Einklang steht, könnten die gewonnen Informationen vor Gericht vom
Verteidiger des Angeklagten als nichtig bezeichnet werden und würden somit
ihre Beweislast verlieren.
Als User schützt man sich vor solchen Spionage-Angriffen am besten, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt und private/intime Informationen nur dort verbreitet, wo sie auch hingehören.