Von Auslands-Servern

FBI bekommt Zugriff auf GMail

06.02.2017

Keine Verletzung der Privatsphäre beim Öffnen der Mails im Ausland.

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Google muss einer Gerichtsentscheidung zufolge der Bundespolizei FBI für Ermittlungen auch E-Mails zur Verfügung stellen, die auf Servern im Ausland gespeichert sind. Das entsprechende Urteil eines Amtsgerichts in Philadelphia widerspricht einer Entscheidung eines New Yorker Berufungsgericht in einem ähnlichen Fall.

Hier war Microsoft vor einigen Monaten von dieser Pflicht entbunden worden , was sowohl unter Technologie- und Medienunternehmen als auch unter Datenschützern auf Zustimmung gestoßen war. Google kündigte am Samstag an, wegen der Abweichung vom Präzedenzfall gegen die jüngste Gerichtsentscheidung in Berufung zu gehen.

Richter sieht Sache anders

Der Internet-Konzern argumentiert, er sei mit der Bereitstellung von E-Mails auf Servern in den USA der FBI-Aufforderung entsprechend dem Microsoft-Fall ausreichend nachgekommen. Der zuständige Richter hielt dem aber entgegen, dass nichts gegen eine Übermittlung auch der elektronischen Korrespondenz spreche, die Google in seinen internationalen Datenzentren speichere. Zwar gebe es möglicherweise eine Verletzung der Privatsphäre, aber die geschehe beim Öffnen der Mails in den USA und nicht im Ausland.

Google erklärte in den Gerichtsunterlagen, dass der Konzern aus technischen Gründen seine Daten auf verschiedene Server verteile. Deshalb sei mitunter gar nicht klar, wo einzelne E-Mails gespeichert seien. Laut dem Gericht erhält das kalifornische Unternehmen jährlich 25.000 Aufforderungen von US-Behörden, Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.
 

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