Kinderpornografie
FBI lockt Porno-Surfer in die Falle
21.03.2008
US-Bundesbehörde lockt Pädophile mit fingierten Links in die Falle - Bürgerrechtler warnen aber vor diesem Vorgehen.
Im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet greift die US-Bundespolizei FBI nun zu drastischen Mitteln. Im Web werden dazu fingierte Links platziert, die zu vermeintlich kinderpornografischen Videos und Fotos führen sollen - in Wahrheit locken die FBI-Agenten über die fingierten Links Pädophile auf speziell eingerichtete Server und zeichnen dort ihre IP-Adresse auf.
Diese IP-Daten können dann mit Hilfe der Internetprovider den jeweiligen Anschlüssen und somit realen Personen zugeordnet werden.
Problematisch bei der Aktion: Das von den FBI-Agenten als Köder ausgelegte Bild- und Video-Material war harmlos und strafrechtlich nicht relevant (schließlich kann das FBI wohl kaum echte Kinderpornos im Netz verbreiten) - dennoch stand bei jedem US-Bürder, der diese Links angeklickt hatte, wenig später das FBI vor der Tür.
Schon der Versuch ist strafbar
Die Strafverfolger warfen den
Betroffenen vor, gegen Bundesgesetze verstoßen zu haben, die besagen, dass
selbst der Versuch, kinderpornografisches Material herunterzuladen, strafbar
ist und mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Bürgerrechtler besorgt über FBI-Methoden
Solche
Hyperlink-Fallen sind Bürgerrechtlern ein Dorn im Auge - über die Auswertung
der IP-Adresse könne schließlich lediglich der entsprechende
Internetanschluss ermittelt werden, von dem aus der Zugriff erfolgte - wer
nun aber vor dem Computer saß, ist so nicht zu belegen. Problematisch sei
auch, dass viele Internetuser über ungesicherte Wireless LAN-Netzwerke ihren
Nachbarn meist ungewollt ungehindert Zutritt zum Web über ihren Webanschluss
ermöglichen - sollte etwa ein User über den WLAN-Router seines Nachbarn
Kinderpornografie herunterladen, wird das in der Praxis so gut wie nicht zu
beweisen sein...