Verwertungsgesellschaften verweisen auf "bestehende Vergütungspraxis".
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Raubkopien bei der Berechnung einer Festplattenabgabe
nicht berücksichtigt werden dürfen. Für einen "angemessenen Ausgleich" müssten Vergütungssysteme zwischen illegaler Raub- und legaler Privatkopie unterscheiden. Die "Plattform für ein modernes Urheberrecht" sieht dadurch eine "völlig neue Basis" für die Diskussion in Österreich gegeben.
In seinem Ende der Woche veröffentlichten Urteil argumentierte der EuGH, dass bei Ausbleiben der Unterscheidung zwischen legalem und illegalem Ursprung Nutzer bestraft würden, "da sie zwangsläufig zum Ausgleich des Schadens beitragen, der durch private Vervielfältigungen entsteht, die auf der Grundlage einer unrechtmäßigen Quelle angefertigt werden". Dies werde auch dadurch nicht infrage gestellt, wenn keine technischen Maßnahmen existieren, um Raubkopien zu bekämpfen.
Meinungen gehen auseinander
Der "Plattform für ein modernes Urheberrecht" zufolge hätten heimische Verwertungsgesellschaften bisher sowohl Privat- wie Raubkopien als vergütungspflichtig angesehen. "Das EuGH-Urteil darf nicht ignoriert werden. Es muss jetzt eine Wende in der festgefahrenen politischen Diskussion geben", erklärte Plattform-Sprecher Thomas Schöfmann in einer Aussendung. "Man kann nicht einfach die Konsumenten und Steuerzahler auf Basis von falschen Tatsachen zur Kasse bitten."
Anders sehen das die Verwertungsgesellschaften. "Das wurde von uns bisher nie so vermischt", stellte Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana, gegenüber der APA klar. Sie verwies auf die "bestehende Vergütungspflicht", für die sehr wohl zwischen legalen und illegalen Quellen unterschieden werde. Auch LSG-Geschäftsführer Franz Medwenitsch betonte in einer Aussendung, dass Privat- und Raubkopie "zwei Paar Schuhe" sind. "Die Festplattenabgabe soll die Kunstschaffenden ganz klar für jene Privatkopien entschädigen, die aus legalen Quellen stammen." Csillag kritisierte die Plattform wiederum für deren "pauschale Verdächtigung", dass "Österreicher nur Raubkopien anfertigen" würden.