Festplattenabgabe fix
Handys, Notebook & Co. werden teurer
02.06.2015Heimische Kunden zahlen in Zukunft für "Speichermedien jeder Art".
Nach langjährigem Hin und Her ist es nun fix: Österreich führt eine Festplattenabgabe ein. Das Justizministerium hat die lange diskutierte und erwartete Urheberrechtsnovelle vorgelegt. Und dieses Gesetz bringt die bis zuletzt heftig diskutierte Abgabe auf "Speichermedien jeder Art" für Privatkopien. Diese hat wiederum konkrete Auswirkungen auf heimische Elektronik-Kunden: Ob USB-Stick, Notebook oder Smartphone - wer künftig ein Gerät mit Datenspeicher kauft, muss etwas zahlen, weil er darauf Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken ablegen könnte.
Eckpunkte der "Speichermedienvergütung"
Die lange diskutierte Festplattenabgabe heißt im Entwurf für die Novelle des Urheberrechtsgesetzes "Speichermedienvergütung". Im Folgenden die Eckpunkte der geplanten Bestimmung:
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Privatkopie
Die gute Nachricht für Freunde des Mixtapes auch in neumodischer Form: Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken sind und bleiben legal. Allerdings nur, wenn auch die Vorlage legal war. Soll heißen: In der Novelle stellt der Gesetzgeber klar, dass das Kopieren von z.B. illegal heruntergelandenen Songs mitnichten eine "Privatkopie" ist. Und: Neu geregelt wird nun, wie die Urheber für diese private Nutzung honoriert werden - nämlich über die neue Speichermedienvergütung. -
Abgabenpflicht
"Speichermedien jeder Art", die für Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden können, fallen unter die Abgabenpflicht. Für die Einhebung ist der Handel zuständig. Auf der Rechnung soll auch der Konsument sehen, wie viel vom endgültigen Kaufpreis bei den Urhebern landet - bzw. bei den Verwertungsgesellschaften, die das Geld wiederum auf die Urheber aufteilen. -
Abgabenhöhe
Wie hoch die Abgabe ist, verhandeln Verwertungsgesellschaften und Handel. Das Gesetz gibt allerdings Kriterien vor, die sich an der unterschiedlichen Nutzung orientieren, wie auch aus den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs hervorgeht. So komme ein Festplattenrekorder ja anders zum Einsatz als etwa ein USB-Stick. Jedenfalls darf die Abgabe nicht mehr als sechs Prozent des Kaufpreises ausmachen. Und insgesamt darf sie - gemeinsam mit der Reprographieabgabe (siehe unten) - nur 29 Millionen Euro pro Jahr in die Kassen der Rechteverwerter spülen. -
Rückforderung
Kunden, die ein Speichermedium nicht für Privatkopien verwenden, können die Abgabe zurückfordern. Sie müssen nur "glaubhaft" machen, dass die betreffenden Artikel für andere Zwecke zum Einsatz kommen. Als Beispiel wurde auf Nachfrage etwa eine SD-Karte genannt, die in der Kamera steckt - mit ihr werden wohl die eigenen Bilder gespeichert und keine fremden Inhalte. -
Transparenz
Wie viel die Speichermedienvergütung einbringt und wofür das Geld verwendet wird, muss jährlich veröffentlicht werden, und zwar von der Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaft. Und auch die Verwertungsgesellschaften selber sollen künftig transparenter werden. So ist eine jährliche Offenlegung vorgeschrieben, indem sie ihre Verteilungsgrundsätze ebenso veröffentlichen wie ihre Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte. -
Drucker & Co.
Praktisch keine Veränderungen gibt es bei der Reprographieabgabe. Sie wird bereits seit 1996 für Geräte, die Textkopien herstellen, eingehoben - also etwas Drucker, Kopierer und Scanner. Vom Plan, sie auf eine sogenannte "Gerätekette" auszuweiten, ist man abgegangen. Dies hätte bedeutet, dass die Print-Abgabe z.B. auch für Computermäuse eingehoben wird, da sie ja nötig sind, um den Befehl zum Ausdrucken zu geben. Letztendlich erschien dieses Unterfangen indes wenig verhältnismäßig, zumal manche Geräte, etwa der Computer, dann gleich doppelt abgabepflichtig geworden wären. Für die Reprographieabgabe wird indes eine Obergrenze von elf Prozent des Kaufpreises festgelegt. Denn bisher war die Abgabebildung relativ unkoordiniert und manche Geräte so teuer, dass sie sich in Österreich praktisch nicht mehr verkauften, wird in der Regierung argumentiert.