3 Reformmodelle denkbar

Festplattenabgabe sorgt wieder für Diskussion

17.10.2012


Abgeltung der Urheberrechte für Künstler im digitalen Zeitalter ist umstritten.

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Das österreichische Urheberrecht soll das geistige Eigentum der Urheber schützen, ist aber im digitalen Zeitalter zahnlos geworden. Seit Jahren werden daher - nicht zuletzt auch auf europäischer Ebene - Modelle diskutiert, wie ein Kreativer in Zeiten von Gratis-Downloads und einfacher Vervielfältigungsmöglichkeiten seines Werks fair entschädigt werden und ein Interessensausgleich zwischen Nutzern, Kreativen und Verwertern aussehen könnte. Zuletzt kursierten mit Abgaben auf Festplatten, Content und Internetanschlüsse vorwiegend drei mögliche Reformmodelle für das Urheberrechtsgesetz:

Festplattenabgabe
Die Abgabe auf Speichermedien, kurz meist Festplattenabgabe genannt, basiert auf der 1980 in Österreich eingeführten Vergütung auf Leermedien wie Kassetten, CDs oder DVDs, die je nach Speicherkapazität mit einer Urheberrechtsabgabe (URA) versehen sind. Diese Abgeltung für die Kunstschaffenden, die von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eingehoben wird, ermöglicht im Gegenzug jeder Privatperson, geschützte Inhalte wie Musik, Film, Literatur oder Bilder zum eigenen privaten Gebrauch zu kopieren. Da die URA-Erlöse in Zeiten elektronischer Verbreitungsmöglichkeiten massiv eingebrochen sind, fordern Verwertungsgesellschaften und Kunstschaffende nun eine Erweiterung der Abgabe auf neue Speichermedien wie Festplatten, USB-Sticks oder MP3-Player.

Die Initiative wird von den Ministerinnen Claudia Schmied (Kultur, S) und Beatrix Karl (Justiz, V) für eine mögliche Gesetzesnovelle begrüßt, von vielen Seiten jedoch mit Skepsis betrachtet. Die Schwierigkeit eines fairen Verteilungsschlüssels und der hohe Administrationsaufwand werden hierbei ebenso kritisiert wie die kurzsichtige Lösung angesichts neuer Online-Speichermöglichkeiten (Clouds) und der veränderten Erwerbsformen (Nutzer erwerben heute meist keine Privatkopien mehr, sondern nur noch Nutzungslizenzen). Der Oberste Gerichtshof (2005) und das Handelsgericht Wien (2011) hatten die Abgabe bereits für rechtswidrig erklärt, da die genannten Datenträger nicht ausschließlich zum Speichern oder Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken dienen. Schließlich benötige jeder Computer eine Festplatte oder Ähnliches, um Betriebssystem und Anwendungssoftware ausführen zu können.

Contentabgabe
Die Contentabgabe setzt mit ihrer Gebühr im Unterschied zur Festplattenabgabe nicht beim Internetnutzer an, sondern direkt bei den sogenannten Verwertern, also den Anbietern von geschützten Filmen, Liedern und Texten. Diese Anbieter können etwa Download- und Streamingplattformen sein, aber ebenso auch auf einer zweiten Ebene die Kabelbetreiber, Provider, Vertriebe und Plattenfirmen, also all jene Unternehmen, die geschützte Werke verkaufen oder vermieten. Die Abgabe treffe vor allem die großen Ketten und Medienmultis, argumentieren die Befürworter, und könnte die Kunstschaffenden vehement entlasten. Verteilungsschlüssel und Administrationsaufwand sind aber bei der Content-Abgabe ebenso strittige Punkte wie die rechtliche Situation der Nutzer. Politisch war eine Version dieser Abgabe unter dem Schlagwort "Hollywood-Steuer" vor allem für den Filmbereich angedacht, jedoch vor einigen Jahren wieder ad acta gelegt worden.

Abgabe auf Internetabschlüsse ("Kulturflatrate")
Eine Abgabe auf Breitbandinternetanschlüsse haben die Grünen zuletzt in Anlehnung an die in Deutschland diskutierte "Kulturflatrate" aufs Tapet gebracht. Bei einem Betrag in Höhe von fünf Euro pro Anschluss käme man auf knapp 140 Millionen Euro, die großteils in einen Sozialfonds für Kunstschaffende fließen sollen. In der Frage der Verteilung der Gelder sollen sich Nutzer freiwillig melden können, um wie beim ORF-Teletest ihr Up- und Downloadverhalten mitverfolgen zu lassen - eine Analyse der Datenpakete jedes einzelnen Kunden wird schon allein aus Datenschutzgründen strikt abgelehnt.

Mit einer solchen Abgabe auf die Anschlüsse würde jeder Internetnutzer zumindest Rechtssicherheit bekommen, da jede private Kopie automatisch abgegolten wäre. Kritische Stimmen verlauten dagegen, dass man mit einer solchen Pauschalgebühr - ähnlich wie bei der Festplattenabgabe - allen Nutzern unterstelle, urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterzuladen und weiterzuverwerten. Dem Verein für Internet-Benutzer Österreichs ging der Vorschlag der Grünen dagegen nicht weit genug, denn "der Kreis der Anspruchsberechtigten" müsse dann auch auf die Urheber von Podcasts, Blogs, Texten, Bildern und Videos ausgeweitet werden.

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