Laut der Finanzmarktaufsicht ist "äußerste Vorsicht geboten".
Auch in Österreich hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun massiv vor Betrug mit virtuellen Währungen gewarnt. Die bekannteste und am weitesten verbreitete Währung dieser Art sind Bitcoins
. Auf der Hut sein sollten die Konsumenten außerdem vor Investments in Geschäfte, die auf virtuellen Währungen aufbauten. Dahinter verbergen sich oft betrügerische "Schneeballsysteme" - in der Regel über grenzüberschreitende Angebote.
Am Montag hat die FMA zu "äußerster Vorsicht" im Umgang mit virtuellen Währungen aufgerufen. Solche Angebote und Anlagemodelle sind nicht reguliert und nicht beaufsichtigt. Sie seien besonders anfällig, für Betrügereien missbraucht zu werden, schrieben die österreichischen Aufseher. Auch die internationalen Schwesterbehörden haben zuletzt solche Warnmeldungen abgesetzt.
Angebot steigt rasant
Die Angebote virtueller Währungen nehmen im Internet ständig zu. Verwendet würden auch Begriffe wie "digitale Währung", "alternative Währung", Krypto-Währung oder ähnliche Wortkombinationen mit den Begriffen Geld oder Devisen. Die Gefahr des Missbrauchs für kriminelle Zwecke, vor allem Betrug und Untreue, sei hier besonders hoch. Schadenersatz zu erlangen sei schwierig bis unmöglich.
Anfragen bei der FMA häuften sich zur Zeit zudem rund um Geschäftsmodelle oder Anlageprodukte, die auf virtuellen Währungen aufbauten. Die seien üblicherweise so konzipiert, dass sie unter keine Konzessionspflicht fallen. Etwa Ankauf oder Veranlagung in Soft- oder Hardware, die angeblich besonders ertragreich virtuelles Geld erschaffen oder besonders ertragreich damit handeln können sollen. Oder um angebliche virtuelle Währungen, für deren ertragreiche Nutzung vorher Informationsmaterial gekauft werden muss. Viele davon seien wie "Multilevel Marketing Plans" (MMPs) aufgebaut, wie sie Strukturvertriebe verwenden - das heißt, dass jeder Kunde gleichzeitig neue Kunden und neue Verkäufer akquiriert und prozentuell an deren Umsätzen beteiligt wird.
Oft Schneeballsysteme
Laut Aufsicht besteht da die große Gefahr, dass es sich dabei um ein betrügerisches Schneeballsystem handelt: Mit immer neuen Einlagen würden etwaige Gewinne an frühere Einzahler ausgezahlt - bis das System allein schon aus mathematisch statistischen Gründen zusammenbrechen muss. Oder es handle sich um verbotene Pyramidensysteme.
Werden der FMA Fälle bekannt, die eine Straftat vermuten lassen, zeigt sie die beim Staatsanwalt an. Eine rechtliche Beurteilung, ob mit solchen Geschäftsmodellen eine Straftat vorliegt, falle nicht in die Zuständigkeit der FMA selbst, sondern in die der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte. Vor Geschäftsaufnahmen empfehle sich daher jedenfalls eine Recherche im Internet, ob für jeweilige Anbieter schon Warnmeldungen veröffentlicht sind.