Laut Gerichtsurteil müssen die Betreiber der Web-Seite, die Namen der sechs Männer preisgeben, mit denen die Frau Sex hatte.
Eine Frau, die nach einer anonymen Sex-Auktion schwanger geworden ist, hat ein Recht darauf, den Namen des Vaters ihres Kindes zu erfahren. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den Veranstalter der Sex-Auktion, den Betreiber einer Internetseite, in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil dazu, die Namen der sechs infrage kommenden Männer preiszugeben
Mehrmals für Sex versteigert
Geklagt hatte eine Frau, die
sich bei einer Sex-Auktion im Internet gleich mehrmals ersteigern ließ. Laut
Gericht hatte sie im April und Mai 2007 nach solchen Auktionen Sex mit sechs
verschiedenen Männern. Von ihnen kannte sie nur die im Internet üblichen
Nicknamen. Von einem der Männer wurde sie schwanger.
Betreiber ursprünglich zu Geheimhaltung verpflichtet
Eigentlich
hatte sich der Betreiber der Web-Seite in den Geschäftsbedingungen zu
jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen
Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der
Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer.