Brüssel stellt Geo-Blockade beim Pay-TV durch Hollywood in Frage.
Die EU-Kommission geht gegen sechs große Hollywood-Filmstudios sowie den britischen Bezahlsender Sky vor, weil sie angeblich gemeinsam Verbraucher in Europa unrechtmäßig von ihrem Angebot fernhalten. Zuschauer außerhalb von Irland und Großbritannien könnten teils weder über Satellit noch über Internet auf zahlungspflichtige Angebote von Sky UK zugreifen, so die Kommission in Brüssel am Donnerstag. Grund seien möglicherweise unzulässige Vereinbarungen zwischen dem Sender und den sechs großen US-amerikanischen Filmstudios Disney, NBCUniversal, Paramount Pictures, Sony, Twentieth Century Fox und Warner Bros.
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Weitreichende Auswirkungen
"Wir glauben, dass das gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen könnte", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Die Studios und Sky UK haben nun Gelegenheit, zu unseren Vorwürfen Stellung zu nehmen". Sollte sich die Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen, könnte dies weitreichende Auswirkungen auf den europäischen TV-Markt haben. Auch Fernsehsender in Deutschland untersagen zum Teil, dass bestimmte Sendungen oder das komplette Programm außerhalb des Landes frei empfangen oder abonniert werden darf.
US-Filmstudios vergeben Lizenzen für die Ausstrahlung etwa von Filmen an Pay-TV-Sender und zwar jeweils für ein Land oder eine Sprachregion. Die EU-Kommission bezweifelt unter anderem die Rechtmäßigkeit bestimmter Klauseln, die Sky UK verpflichten, den Zugang zu Filmen seines Bezahl-Angebots außerhalb von Großbritannien und Irland zu blockieren (Geoblocking).
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Schwerer Verstoß
Solche Einschränkungen stellen nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission einen schweren Verstoß gegen EU-Wettbewerbsvorschriften dar. Sky UK und die Sender können sich nun zu den Vorwürfen äußern. Es gibt keine festen Fristen in dem Verfahren.
Die EU-Kommission will mehr legalen Zugriff auf ausländische Inhalte ermöglichen. Dabei betont sie aber, der audiovisuelle Sektor stütze sich für seine Finanzierung auf Gebietsbeschränkungen, dies stelle somit kein ungerechtfertigte Geo-Blockade dar.