Schlappe für Samsung
Gericht verbietet Verkauf des Galaxy-Tab
31.01.2012
Erfolg für Apple: iPad wurde in "unlauterer Weise" nachgeahmt.
Erneuter Rückschlag für Samsung gegen Apple: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem südkoreanischen Technologieriesen den Vertrieb von zwei Tablet-PCs in Deutschland verboten. Damit konnte sich der Konkurrent Apple durchsetzen. Der Vertrieb der beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie des Galaxy Tab 8.9 sei in Deutschland unzulässig, sagte der Vorsitzende des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts, Wilhelm Berneke, am Dienstag in Düsseldorf. Das "10.1" verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell den Apple-iPad in "unlauterer Weise" nachahme. Das aktuelle Samsung-Modell ist von dem Urteil nicht betroffen.
Urteil vom September 2011
Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter Samsung Electronics GmbH in erster Instanz untersagt
, den "Samsung Galaxy Tab 10.1" in den Ländern der Europäischen Union zu verkaufen. Der koreanische Mutterkonzern selbst darf das Gerät nach einem Urteil aus dem September 2011
in Deutschland nicht an die Kunden verkaufen. Das Gericht hatte in dem Gerät nur eine Kopie des Apple-Modells gesehen: Es gebe einen "übereinstimmenden Gesamteindruck mit dem Geschmacksmuster des iPad".
Mehrere Zankpunkte
Der Streit der beiden Konzerne um den milliardenschweren Tablet-Markt ist aber längst in eine neue Runde gegangen - und das auch in Deutschland: Apple geht vor dem Landgericht Düsseldorf nun auch gegen das neue Samsung-Modell, das Galaxy Tab 10.1 N
, vor. Anders als beim Vorgänger ließ das Landgericht in einer Anhörung kurz vor Weihnachten aber nicht die Tendenz erkennen, wie von Apple gefordert auch den Vertrieb des neuen Konkurrenzmodells zu untersagen. Samsung habe sich mit seinem neuen Modell so weit vom geschützten "Geschmacksmuster" des iPad entfernt, dass das Gerät nach erster Einschätzung nicht mehr unter dessen Schutzrecht falle, hatte Richterin Johanna Brückner-Hofmann gesagt. Es bestehe auch keine Gefahr, dass die Verbraucher die beiden Marken verwechselten - Apple und Samsung seien bei den Kunden mindestens so bekannt wie Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Christian Wulff. Eine endgültige Entscheidung will die Zivilkammer am 9. Februar verkünden.
Weltweite Auseinandersetzung
Das juristische Tauziehen zwischen Samsung und Apple beschränkt sich nicht auf Deutschland: Die Kontrahenten liefern sich in zahlreichen Ländern einen erbitterten Streit um ihre Produkte. Apple trifft - wie schon mit dem iPhone - mit dem iPad den Geschmack vieler Kunden auf der ganzen Welt. Die Konkurrenz hat mittlerweile aber viele eigene Modelle entwickelt. Das Galaxy von Samsung gilt dabei als eines der größten Herausforderungen für Apple. Auch deshalb wird der Streit beider Firmen so erbittert geführt.