Rückschlag in den USA
Gericht weist Apple- Klage gegen Motorola ab
06.11.2012
Der Prozess wurde nun unmittelbar vor seinem Beginn abgesagt
Im Dauer-Patentstreit mit Google hat Apple einen Rückschlag in den USA erlitten. Ein Gericht im Bundesstaat Wisconsin wies eine Apple-Klage gegen den Handy-Pionier Motorola ab. Der iPhone-Anbieter warf darin der neuen Google-Tochter vor, für Standard-Patente deutlich zu viel Geld zu verlangen.
Es geht um die Lizenzierung
Die Kontroverse um die Lizenzierung von Standard-Patenten ist derzeit ein heißes Thema und Google könnte laut Medienberichten wegen der Vorgehensweise von Motorola bei solchen Schutzrechten auch von der US-Regierung verklagt werden.
Die zuständige Richterin sagte den Prozess in Wisconsin unmittelbar vor Beginn ab. Sie hatte Zweifel am Sinn eines Verfahrens, da Apple sich nicht dazu bereit erklären wollte, eine von ihrem Gericht festgelegte Lizenzgebühr zu akzeptieren und nicht nur als Verhandlungsgrundlage zu betrachten. Dem iPhone-Konzern gelang es nicht, sie mit einem letzten Antrag umzustimmen.
Besondere Regeln
Für Patente, die zum Grundstock von technischen Standards wie etwa UMTS gehören, gelten besondere Regeln: Sie müssen zu fairen Konditionen und ohne Diskriminierung von Konkurrenten lizenziert werden. Die US-Handelskommission FTC neigt laut Medienberichten zu einer Klage gegen Motorola und Google wegen des Vorwurfs, Konkurrenten den Zugang zu solchen Patenten erschwert zu haben.
Motorola verlangte für Standard-Patente aus dem Bestand des Unternehmens eine Gebühr von 2,25 Prozent vom Gerätepreis. Apple zeigte sich in Unterlagen aus dem Verfahren in Wisconsin bereit, maximal einen Dollar pro Gerät zu zahlen. Diese Einschränkung hatte die Richterin verunsichert.
Rechtskräftig
Vor allem unangenehm für Apple sei, dass die Klage rechtskräftig abgewiesen worden sei, statt einer Abweisung ohne Sachentscheidung, erläuterte der deutsche Patentexperte Florian Müller, der den Konflikt in der Branche beobachtet und Firmen berät. Damit könne Apple mit den Vorwürfen nicht einfach vor ein anderes US-Bezirksgericht ziehen sondern müsse in Berufung gehen.