Heimische Wettbewerbshüter verhängten bereits Strafe von 9,6 Mio. Euro wegen verbotener Durchführung.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) lässt den Ankauf des Internetdienstes Giphy durch Facebook beim Kartellgericht unter die Lupe nehmen, wie die heimischen Wettbewerbshüter nun bekanntgaben. Am 20. Juni sei der Behörde der geplante Erwerb der restlichen Anteile und die alleinige Kontrolle über Giphy durch Facebook gemeldet worden. Die Kartellwächter haben "wettbewerbsrechtliche Bedenken" und stellten heute bei Gericht einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses.
Facebook bereits zu Strafe verdonnert
Die Übernahme war bereits im Mai 2020 durchgeführt worden und rief die BWB bereits "wegen verbotener Durchführung" auf den Plan. Der Kauf war der Kartellbehörde nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, was diese im Juli bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 9,6 Mio. Euro abstrafen ließ . Den entsprechenden - nicht rechtskräftigen - Beschluss fasste das Kartellgericht auf Antrag der BWB am 22. Juli 2021.
Bedenken nicht ausgeräumt
Die BWB hat wettbewerbsrechtliche Bedenken zu diesem Deal. Im Zuge ihrer Prüfung habe sie "umfangreiche Informationen eingeholt und Rückmeldungen von zahlreichen Marktteilnehmern erhalten", wie die Behörde nun mitteilte. Die Bedenken hätten nicht ausgeräumt werden können und bedürften nun "einer vertieften Prüfung durch das Kartellgericht". Es stelle sich insbesondere die Frage, ob Facebook durch den Erwerb von Giphy seine mögliche marktbeherrschende Stellung bei Sozialen Medien und im Bereich der Online-Werbung verstärkt habe. Dabei wären "eine Reihe möglicherweise schädlicher Verhaltensweisen" zu untersuchen.
Maximal fünf Monate
So könnte Facebook "den diskriminierungsfreien Zugang zu Giphy durch andere Onlineplattformen einschränken, wettbewerblich sensible Informationen über konkurrierende Onlineplattformen durch die in zahlreichen Apps integrierte Schnittstelle zur Giphy-Bibliothek erlangen und den potenziellen Wettbewerb mit Giphy um Werbekunden im Keim ersticken". Das Kartellgericht hat nun fünf Monate Zeit den Zusammenschluss zu prüfen.