US-Konzern hat bis Ende September Zeit zur Änderung der beanstandeten Geschäftspraktiken.
Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben von Google fristgerecht Auskunft erhalten, wie das US-Unternehmen die Auflagen zu seinen Produkt-Anzeigen in Suchmaschinenergebnissen umsetzen will. Erste Informationen dazu seien eingegangen, teilte die Brüsseler Behörde am späten Dienstagabend mit. Google bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Schreiben.
>>>Nachlesen: EU-Strafe lässt Gewinn von Google einbrechen
Weder das Unternehmen noch die EU-Kommission machten zum Inhalt nähere Angaben. Die EU-Wettbewerbshüter hatten Google Ende Juni mit einer Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro belegt, da das Internetunternehmen seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht habe. Google hatte die Entscheidung kritisiert.
>>>Nachlesen: So erklärt die EU Googles Rekordstrafe
Ende der Frist naht
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei einer ganz normalen Google-Suche über den restlichen Treffern eingeblendet werden.
Das Unternehmen hat noch bis Ende September Zeit, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu ändern. Andernfalls kann die EU-Kommission weitere Strafzahlungen einfordern.
>>>Nachlesen: Google droht weitere EU-Rekordstrafe