Wegweisendes Urteil
Google darf Bilder von Profi-Fotografen zeigen
19.10.2011
Die professionellen Aufnahmen dürfen in den Trefferlisten erscheinen.
Googles Internetsuchmaschine darf in ihrem Bildersuchdienst ohne weitere Erlaubnis auch verkleinerte Vorschaubilder von Profi-Fotos zeigen, wenn deren Bilder etwa von Online-Zeitungen gekauft und dann berechtigt ins Internet gestellt worden waren. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) und wies damit die Klage eines Berufsfotografen ab. Er hatte in Google ein von ihm gemachtes Foto der Moderatorin Collien Fernandes entdeckt und sah darin eine Verletzung seiner Urheberrechte. (Az: I ZR 140/10)
Nicht unterscheidbar
Der BGH wies nun darauf hin, dass Suchmaschinen, die das Internet in einem automatisierten Verfahren nach Bildern durchsuchen, nicht danach unterscheiden können, ob ein aufgefundenes Bild von einem Berechtigten oder illegal eingestellt worden ist. Der Inhaber an den Bildrechten könne aber diejenigen wegen Urheberrechtsverletzung verklagen, die die Fotos unberechtigt ins Internet gestellt haben.
Früheres Urteil bestätigt
Das Gericht hatte bereits im April vergangenen Jahres im Streit um Vorschaubilder von Gemälden grundsätzlich entschieden, dass sich Google auf die Haftungsbeschränkungen von Internetauktionshäusern wie etwa eBay berufen kann. Diese Plattformen dürfen die von Nutzern ins Internet eingestellten Produktfotos ohne Vorabprüfung zeigen. Erst wenn sie auf Urheberrechtsverletzungen hingewiesen werden, müssen illegal genutzte Bilder gelöscht werden. Dies gelte auch für Profi-Fotografien im Bildersuchdienst von Google. Millionen Vorschaubilder zuvor alle zu prüfen, wäre zu viel verlangt, entschied der BGH auch damals.