"Kein Datenschutz"

Google liest bei GMail alle E-Mails mit

07.01.2016

Verbraucherschützer kritisieren das Vorgehen des Internet-Riesen.

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© EPA/OLIVER BERG
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Verbraucherschützer werfen Google eine systematische Auswertung persönlicher Daten seiner Nutzer vor und haben den US-Internetkonzern abgemahnt. Google nutze personenbezogene Daten ohne ausdrückliches Einverständnis und verstoße damit gegen den Datenschutz, teilte der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in einer Aussendung mit.

Demnach analysiert Google beispielsweise bei seinem Mail-Programm GMail die Inhalte von E-Mails, um personalisierte Werbung zu platzieren. Ein Google-Sprecher erklärte, die Datenschutz-Grundsätze des Konzerns seien gesetzeskonform. Zuletzt gab es aber dennoch bereits ein hartes Urteil gegen dieses Vorgehen .

Gesonderte Einwilligung für Werbung gefordert
Die Verbraucherschützer räumten zwar ein, Google weise in seiner allgemeinen Datenschutzerklärung auf diese Praxis hin. Die Nutzer müssten diese Erklärung auch billigen. In den Richtlinien würden die Verbraucher aber nicht um Zustimmung zur konkreten Datennutzung gebeten, moniert der vzbv. "Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen", erklärte vzbv-Experte Heiko Dünkel. Es sei eine gesonderte Einwilligung für Werbung notwendig.

>>>Nachlesen: Hammer-Urteil gegen GMail

"Die Aussage, Google würde E-Mails 'mitlesen', ist schlichtweg falsch", sagte der Google-Sprecher. Seinen Angaben nach scannen automatische Systeme die E-Mails. Dabei gehe es nicht nur um "kontextuelle Werbung", sondern auch darum, Spam und Malware zu identifizieren. "Alle anderen Maildienste haben entsprechende Systeme", sagte der Sprecher.

Weiterer Kritikpunkt
Der vzbv beanstandete auch eine Klausel der Datenschutzerklärung, nach der nur für die Weitergabe "sensibler Kategorien" von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligung notwendig ist. Aus Sicht der Datenschützer ist aber eine Unterscheidung zwischen "sensiblen" und anderen personenbezogenen Daten mit dem Datenschutz nicht vereinbar.

Google hat nach vzbv-Angaben bis zum 25. Jänner 2016 Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren. Danach drohe eine Unterlassungsklage vor dem Landgericht Berlin.

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