Betroffene Links müssten nur in EU-Gebiet entfernt werden.
Google soll laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) umstrittene Suchergebnisse nicht weltweit löschen müssen. Es reiche aus, wenn die betroffenen Links in der EU entfernt würden, erklärte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in einem Schlussantrag am Donnerstag. Suchanfragen außerhalb des Gebiets der EU sollten nicht von der Entfernung von Links aus den Suchergebnissen betroffen sein.
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Richter folgen häufig Generalanwalt
Google ist in der EU seit fünf Jahren verpflichtet, auf Antrag von Betroffenen Suchergebnisse auf seiner Seite zu löschen . Strittig ist nun die geografische Reichweite. Die Luxemburger Richter folgen häufig der Meinung des Generalanwalts. Das Urteil dürfte in zwei bis vier Monaten fallen.
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