Heimliche Standortermittlung

Google spioniert auch iPhone-User aus

24.08.2018

Standort wird auch dann ermittelt, wenn der User die Funktion deaktiviert hat.

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Google  droht wegen angeblich dauerhafter Standortermittlung von Millionen Smartphone-Nutzern juristisches Ungemach. In einer Klageschrift werden der Alphabet-Tochter Irreführung und Verletzung der Privatsphäre vorgeworfen. Trotz Deaktivierung der Option "Location History" werde der Standortverlauf gespeichert, heißt es in dem Dokument. Besonders prekär: Von dieser Überwachung sind nicht nur Besitzer von Android-Smartphones betroffen sondern auch iPhone-Nutzer.
 
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User bekommen nichts davon mit

Hauptziel von Google sei es, Handynutzer "heimlich zu überwachen" und dies auch dritten Parteien zu erlauben. Angestrebt wird eine Sammelklage. Google wollte sich nicht dazu äußern, hat aber bereits eine Änderung (siehe letzter Absatz) durchgeführt. Auch von der Kanzlei, die den Kläger aus San Diego vertritt, war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Klage wurde im Bundesgericht in San Francisco eingereicht.
 
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Auswertung und Speicherung

Google-Apps wie Google Maps sammeln einem früheren Bericht der Nachrichtenagentur AP zufolge Standortdaten von Nutzern, obwohl eine klar benannte Option deaktiviert wurde. Selbst wenn die Option "Location History" ausgeschaltet ist, wertet Google demnach den Standort des Nutzers aus und speichert diesen.
 
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Beschreibung geändert

Eine Auswirkung hat die Einreichung der Sammelklage bereits. Google hat in den USA die Beschreibung der Option "Standortverlauf" geändert hat. Während hier bisher der Eindruck vermittelt wurde, dass der IT-Konzern nach der Abschaltung des Standortverlaufs keine seiner Ortsdaten mehr speichere, ist das nun anders. Hier heißt es nun, dass durch Apps oder andere Dienste (Suche, Maps, etc.) auch nach der Deaktivierung noch immer Ortungsdaten bei Google landen könnten. Diese müssten die User separat abschalten. An der der „heimlichen Überwachung“ hat sich also nichts geändert, lediglich die (englische) Beschreibung weist nun klarer darauf hin.

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