"Recht auf Vergessen"
Google weitet Lösch-Möglichkeiten aus
10.02.2016
Angeprangerte Suchergebnisse werden auch auf "google.com" herausgefiltert.
Google weitet nach Druck von Datenschutzbehörden das "Recht auf Vergessenwerden " für Nutzer in Europa weiter aus. Demnächst sollen angeprangerte Suchergebnisse im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Websites herausgefiltert werden, bestätigte ein Google-Sprecher am Mittwoch.
Auch "google.com" betroffen
Bisher werden sie nur in lokalen Versionen der Suchmaschine in Europa wie "google.at" oder "google.de" in Deutschland weggelassen. Nach der neuen Regelung wäre zum Beispiel auch "google.com" betroffen - aber nur beim Aufruf im Heimatland der Person, die auf einer Löschung der Links besteht. Google wertet dabei die technische Adresse (IP-Adresse) aus, mit dem der Anwender mit dem Internet verbunden ist. Anhand der IP-Adresse kann auch das Land identifiziert werden. Anwender, die diese Geo-Blockade umgehen wollen, müssen auf sogenannte Proxy-Server ausweichen, die technisch einen anderen Herkunftsort vorgaukeln,
Persönlichkeitsrecht
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen. Datenschützer forderten schon seit Monaten, die Sperre der Treffer auf alle Google-Seiten auszuweiten. Diverse Organisationen kritisieren die Sperren allerdings als Zensurmaßnahme.