Online-Überwachung
Grüne planen Verfassungsklage
18.01.2008
Die Grünen planen jetzt eine Sammelklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das neue Sicherheitspolizeigesetz.
Grund sind die darin enthaltenen Erweiterungen der Polizei-Befugnisse zur Handy- und Internetüberwachung. Der nun erlaubte Zugriff auf Internetprotokolladressen (IP-Adressen) sei eine klare Verletzung des im Staatsgrundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses sowie des Telekommunikationsgesetzes, erklärte der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz am Freitag in einer Pressekonferenz.
Ohne Anlassfall wenig Chancen
Ob die Grünen mit ihrer Klage
durchkommen, ist allerdings fraglich, da für eine Verfassungsklage
eigentlich ein Anlassfall notwendig ist. Pilz gab sich freilich
siegessicher: Von Ankündigungen seitens Telekommunikationsfirmen, ebenfalls
entsprechende Beschwerden einzubringen, fühlt er sich bestärkt. Weiters
verwies er auf einen negativen Bescheid der Datenschutzkommission zur
gesetzlichen Deckung des Zugriffs auf IP-Adressen. Die Entscheidung über das
Problem der "Aktiv-Legitimation" zur Einbringung der Klage liege
letztendlich beim Verfassungsgerichtshof selbst, räumte er ein. Eingebracht
werden soll diese jedenfalls zusammen mit den Unterstützern der Initiative
gegen Überwachungsmaßnahmen "Platterwatch".
Parlamentsantrag
Über die genaue Vorgangsweise lässt sich Pilz
derzeit von seinen Anwälten beraten. So werde man etwa von den
unterstützenden Einzelpersonen persönliche Vollmachtserklärungen einholen
müssen, meinte er. Nebenbei versucht der Grüne im Parlament Mehrheiten für
einen Drittelantrag - den ein Drittel der 183 Abgeordneten beim VfGH
einbringen kann - zu finden. Besondere Hoffnungen setzt er dabei in
SP-Klubobmann Josef Cap, der stets versprochen habe, sich für mehr
parlamentarische Demokratie einzusetzen.