Richtungsweisend
Hammer-Urteil gegen GMail
26.11.2015Google muss E-Mail-Service als Telekommunikations-Dienst anmelden.
Google soll seinen E-Mail-Service GMail laut einem Gerichtsbeschluss in Deutschland als Telekommunikationsdienst anmelden. Daraus könnten sich neue Anforderungen an den Datenschutz oder Überwachungsschnittstellen für deutsche Behörden ergeben. Google dürfte gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts nach Einschätzung von Branchenbeobachtern in Berufung gehen. Google wollte die am nun bekanntgegebene Entscheidung vom 11. November auf Anfrage nicht kommentieren.
Jahrelanger Streit
Das Urteil (Az. 21 K 450/15) fiel in einem seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Internetkonzern und der deutschen Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde forderte Google bereits seit 2012 per Bescheid zur Anmeldung nach dem Telekommunikationsgesetz auf und droht mit einem Zwangsgeld. Google klagte dagegen. Das Argument war, Google kontrolliere die Signalübertragung über das Internet nicht - was eine Voraussetzung für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes sei.
Begründung
Das Kölner Gericht sah das anders. "Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem Email-Dienst zuzurechnen", hieß es zur Begründung.
Der Ausgang des Verfahrens könnte massive Folgen auch für andere Online-Dienste haben. Telekommunikations-Anbieter wie die Deutsche Telekom fordern schon lange eine regulatorische Gleichstellung mit Internet-Services wie zum Beispiel WhatsApp.
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