Gut für Kunden

Handy: (Fast-)Aus für Kündigungsfrist

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Zudem wird ab 1. März die Rufnummernmitnahme deutlich billiger.

Jetzt treten die beiden wichtigsten im Vorjahr beschlossenen Vorteile für heimische Handy-Nutzer endlich in Kraft. Wie berichtet, profitieren von den Neuerungen zum einen alle jene, die nach einem Anbieterwechsel ihre Rufnummer mitnehmen wollen , zum anderen fällt bei neuen Verträgen die Kündigungsfrist deutlich kürzer aus (insofern es überhaupt eine gibt).

Rufnummernmitnahme
Die Mitnahme der Handynummer bei einem Netzbetreiberwechsel kostet ab 1. März nur noch 10 statt 19 Euro. Weiters müssen Unternehmen nur mehr für maximal 80 Mitnahmen zahlen, darüber hinaus ist die Nummernportierung kostenlos. Dies hat die Regulierungsbehörde RTR angeordnet.

Kündigungsfrist
Und noch eine gute Nachricht gibt es für die Kunden: Ab dem 26. Februar beträgt die maximale Kündigungsfrist ein Monat. Dies gilt auch für Festnetzverträge. Die Behörden wollen durch diese Änderung den Preiskampf weiter anheizen. Denn derzeit sorgt die lange Kündigungsfrist (meist 3 Monate) bei vielen Kunden noch dafür, dass sie ihren Anbieter nicht wechseln. Allerdings sind Firmen von dieser Regelung ausgenommen.

>>>Nachlesen: Ende der Sim-Karte offiziell eingeläutet

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