Fernsehen am Handy
Handy-TV-Lizenz geht an One und 3
29.02.2008
KommAustria vergibt die Handy-TV-Lizenz an die Bieter-Konsortium aus Media Broadcast, One und 3.
Die KommAustria hat dem Konsortium der Firmen Media Broadcast, One und 3 offiziell den Zuschlag für den Betrieb der österreichweiten Handy-TV-Plattform erteilt. Die Entscheidung sei "eindeutig" gefallen, sagte Behördenleiter Michael Ogris am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Ogris hob dabei besonders die Punkte "Finanzkraft" und "Meinungsvielfalt" hervor.
Mangelnde Endkundeneinbindung
"Das Programmbouquet, die
zukünftige Entwicklung sowie die Erklärung, warum konkrete
Rundfunkveranstalter in das Angebot aufgenommen wurden, waren bei der Media
Broadcast eindeutig besser, beziehungsweise besser nachvollziehbar",
erläuterte Ogris die Entscheidung. Die Angaben des noch verbleibenden -
hauptsächlich aus Zeitungsverlagen bestehenden - Bieters Mobile TV
Infrastruktur GmbH seien "zu wenig genau" gewesen. Kritisiert wurde bei der
Mobile TV auch mangelnde Endkundeneinbindung. Es sei nicht ausreichend
dargelegt worden, was die Einbeziehung der im Konsortium vertretenen Firmen
für den Kunden bedeutet hätte. Das Kriterium "Versorgungsgrad" habe die
Media Broadcast "deutlich besser erfüllt".
Die Zulassungsdauer für den Multiples-Betrieb erstreckt sich auf zehn Jahre. Innerhalb von zwei Wochen kann jedoch noch Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden. Eine Berufung vor dem Bundeskommunikationssenat (BKS) würde grundsätzlich den Start von Handy-TV via DVB-H verzögern. Die Media Broadcast kann jedoch einen Antrag auf "Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stellen, um den Start rechtzeitig zur Fußballeuropameisterschaft EURO 2008 nicht zu gefährden. Nach einem BKS-Beschluss wäre der Spruch rechtskräftig. Ein weiterer Instanzenzug vor dem Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof habe keine aufschiebende Wirkung, erklärte Ogris heute.
50 Prozent Reichweite noch 2008
Laut Vorgabe der Behörde soll das
zugelassenen Konsortium innerhalb von zehn Monaten landesweit eine
technische Reichweite von 50 Prozent der Bevölkerung aufbauen. Dieser
Anspruch ist allerdings nicht zwingend. Die Lizenz betrifft neben der
Ausstrahlung von Fernsehen über DVB-H, auch die Verbreitung von mobilem
terrestrisch-digitalen Radio.