Speicherabgabe
Handys bei Amazon für uns bald teurer?
21.04.2016EU-Gericht: Österreichs Gerichte zuständig für Handy-Speicherabgabe.
Im Streit zwischen der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana und Amazon um eine urheberrechtliche Abgabe auf Handy-Speichermedien (wir berichteten ) sind österreichische Gerichte zuständig. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in dem Verfahren (C-572/14) am Donnerstag in Luxemburg.
Die EU-Richter urteilten, dass eine EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im konkreten Fall so auszulegen sei. Österreichische Gerichte seien für die Entscheidung über die Klage von Austro-Mechana zuständig, wenn der in Rede stehende Schaden in Österreich eingetreten sei oder einzutreten drohe. Überprüfen müsse dies der Oberste Gerichtshof.
Austro-Mechana verlangt von Amazon Rechnungslegung
In Österreich ist es nach der EU-Urheberrechtsrichtlinie erlaubt, geschützte Werke zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Als Ausgleich dafür haben die Rechteinhaber Anspruch auf eine angemessene Vergütung
. Diese schuldet nicht direkt der Privatnutzer, sondern derjenige, der das für die Kopien genutzte Trägermaterial erstmals in Österreich in den Verkehr bringt.
Die Austro-Mechana verlangt vor österreichischen Gerichten von deutschen und luxemburgischen Amazon-Gesellschaften Rechnungslegung über die von ihnen in Österreich in den Verkehr gebrachten Speichermedien, die in Handys eingebaut sind oder deren Speicherkapazität erweitern. Sollte Amazon die Abgabe künftig bezahlen müssen, dürften Smartphones für österreichsiche Kunden teurer werden. Denn die Händler werden sich die Abgabe - über höhere Preise - mit großer Wahrscheinlichkeit von den Kunden bezahlen lassen.
Zuständigkeit endlich geklärt
Zunächst war umstritten, ob die österreichischen Gerichte für eine solche Klage gegen nicht in Österreich ansässige Gesellschaften überhaupt zuständig sind. Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage zur Klärung an den EuGH verwiesen.