Qualcomm hat in dem Patentstreit einen weiteren Sieg eingefahren.
Nachdem Apple
zuletzt in Mannheim einen Erfolg im Patentstreit mit Qualcomm
eingefahren hat, gab es nun wieder einen Rückschlag. Das Landgericht München untersagt dem US-Konzern im Patentstreit mit dem Chipkonzern die Behauptung, dass alle iPhone-Modelle für Kunden durch Mobilfunkbetreiber und Händler deutschlandweit verfügbar blieben.
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Irreführung
Eine im Dezember versandte Presseerklärung sei irreführend, weil sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Verfügbarkeit von Waren enthalte, heißt es in einer einstweiligen Verfügung, die Reuters vorliegt. Verbraucher hätten auf dieser Grundlage glauben können, dass bestimmte iPhones weiterhin zu kaufen seien, obwohl der Verkauf der Modelle iPhone 7 (Plus), 8 (Plus) und X zu diesem Zeitpunkt gerichtlich untersagt worden
sei. Apple war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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Auf Händler ausgeweitet
Dem Urteil vom 20. Dezember zufolge darf Apple wegen des Vorwurfs der Verletzung von Qualcomm-Patenten keine der genannten iPhone-Modelle mehr in Deutschland verkaufen. Aus den Apple Stores sind diese Geräte nach Angaben des Technologiekonzerns bereits verschwunden. Qualcomm zufolge muss Apple die betroffenen Smartphones auch von Händlern zurückrufen. Das Verbot soll also ausgeweitet werden. Apple legte Berufung gegen das Urteil ein
.
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